Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - X. Verkehrsmittel - 3. Landstrassen. Von C. E. Gyllenberg
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STÄDTISCHE VERKEHRSMITTEL.
nahm man im Winter den Weg am liebsten tiber zugefrorene Seen und durch
ebene Gebiete, während man im Sommer den Schiffsweg vorzog, »denn auf den
tiefgehenden Wegen und in den morastigen Sümpfen kommt man zu Pferde
schwer vorwärts».
Dann und wann wurden jedoch Massnahmen zur Verbesserung der Wege
getroffen. So wurde im Jahre 16(54 bestimmt, dass alle grossen Fahrstrassen
zwischen Städten, Kirchspielen und Gerichtsstellen verbessert, an einigen Orten
verändert, geebnet und gerader gemacht werden sollten. Im Zusammenhang
hiermit wurden die Wege in Wegstrecken eingeteilt, die von den Bauern
»ordentlich freigemacht und unterhalten» werden sollten. Auch über Vermessung
der Wege und Aufstellung von Meilensteinen wurden Verordnungen erlassen.
Doch gab es noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ausser den
öffentlichen Laudstrassen nur wenig fahrbare Wege, und im grossen ganzen hat das
Wegenetz Schwedens erst im 19. Jahrhundert einen mit dem jetzigen
vergleichbaren Standpunkt erreicht. In Schonen machte sich der Regierungspräsident S.
G. von Troil in Malmö (1851—74) durch seine erfolgreiche Arbeit zur
Verbesserung der Wege verdient.
Seit 1840 hat der Staat immer grössere Summen zur Verbesserung der Wege
bewilligt. In dem genannten Jahre wurden »zur Anlage neuer oder
Verbesserung und Umänderung hügeliger und schlechter Wege» 75 000 Kr bewilligt.
Die einzelnen Orte mussten zu den Anlegungskosten beitragen und die künftige
Unterhaltung der Wege übernehmen. Der Staatszuschuss ist seitdem stetig
erhöht worden, so für das Jahr 10 lo auf 1 s/i Millionen Kronen. Infolgedessen
konnten in den Jahren 1841 —1910 etwa 18 200 km Landstrassen angelegt
oder verbessert werden.
Der Bau neuer Landstrassen wurde in neuerer Zeit vornehmlich in
Nordschweden betrieben. In den Jahren 1841—1910 wurden zum Bau
neuer und zur Umänderung alter Landstrassen Staatszuschüsse in einer
Gesamthöhe von 31-48 Millionen Kronen bewilligt. Die gesamten
Kosten für jene Arbeiten beliefen sich auf 47-91 Millionen Kronen. Von
dem Staatszuschuss entfielen etwas über 4 Millionen auf jedes der Lane
Norrbotten und Västerbotten. In den letzten Jahren ist der Anteil für
Norrland noch weiter gestiegen, so dass in den Jahren 1906—10 von
insgesamt 5 721 000 Kronen 2 321 000 auf die vier nördlichsten Läne
kamen. Da sich nichtsdestoweniger die Zuschüsse für den grossen
Bedarf an Landstrassen in jenen Gegenden als zu gering erweisen, hat der
Reichstag 1913 einen besonderen Zuschuss von 500 000 Kronen zum
Bau einfacherer Strassen in Norrland bewilligt. — In mehreren Länen
zahlen auch die Landstinge Beiträge zur Neuanlegung und Verbesserung
der Landstrassen.
Nach alten gesetzlichen Bestimmungen werden die Wege in vier Arten
eingeteilt: Landstrassen, mit einer Breite von 6 Meter, Kirchenwege und Mühlwege
mit einer Breite von ?>’6 Meter und Distriktsstrassen. Im 18. Jahrhundert
unterschied man auch zwischen Gerichtswegen oder Kreisstrassen, die zwei
Härade (Kreise) und deren Gerichtsstellen mit einander verbanden, und
Gemeindewegen, worunter man die einstigen Kirchen- und Mühlwege
zusammen-fasste. Minder wichtige Wege waren die Dorfstrassen, die nur von den
betreffenden Dörfern unterhalten zu werden brauchten. In späteren Zeiten wurden die
öffentlichen Wege eingeteilt in Landstrassen oder grosse Heerstrassen, Kreis-
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