- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - X. Verkehrsmittel - 3. Landstrassen. Von C. E. Gyllenberg - 4. Postwesen. Von R. Lundgren

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DAS POSTWESEX.

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gekommen. Im Jahre 1880 betrug die entsprechende Prozentzahl nur 79’i; sie
ist seitdem unaufhörlich gestiegen. In 11 Länen herrschte 1905 ausnahmslos
das Submissionssystem. Von Fuhrhaltereien mit Submission erhielten 1 173
= 84 % Zuschüsse (s. oben); auch diese Ziffer ist im ganzen im Steigen
begriffen. Die Zuschüsse beliefen sich in den Jahren 1881—85 insgesamt auf
rund 450 000 Kr jährlich, 1886—90 auf rund 410 000, 1891—95 auf rund
370 000, 1896—1900 auf rund 360 000 und 1901—05 auf rund 400 000 Kr
jährlich. Der höchste Fahrpreis betrug im Län Västernorrland 2 Kr, in den
Länen Kopparberg und Gävleborg und in einem Distrikt von Värmland 1"90
Kr, in den Lappmarken des Läns Västerbotten 1 ’so Kr für 10 km, in den
übrigen Distrikten entweder 1 ’70 Kr oder 1 ’50. Bei nicht weniger als 1 353 von
den 1 397 Fuhrhaltereien mit Submission wurde der Höchstpreis bezahlt; in 29
Fällen wurde er überschritten, in 15 Fällen wurde unter ihn heruntergegangen.
An den Fuhrhaltereien ohne Submission betrug der Fahrpreis in den meisten
Fällen I"i2 Kr für 10 km. Die allgemeine Durchschnittsziffer für sämtliche
öffentliche Fuhrhaltereien des Reichs war l’6o Kr für 10 km. Der höchste
Fahrpreis war 3"öo Kr und wurde bei einer Fuhrhalterei im Län Malmöhus
gezahlt. Niedriger als 1 Kr war der Fahrpreis bei 4 Fuhrhaltereien; in einer
von diesen besorgte der Unternehmer die Beförderung umsonst. Von den 1 552
Fuhrhaltereien waren 909 mit Wirtschaft verbunden (gästgiverier). Von
sämtlichen im Jahre 1905 gezählten öffentlichen Fuhrhaltereien lagen 92 in Städten
und 1 460 auf dem Lande, von diesen wiederum 861 an Landstrassen und 599
an Gemeindewegen.

4- DAS POSTWESEN.

In Schweden wie bei anderen Kulturstaaten ist der Ursprung der
Posteinrichtung in dem Bedürfnis der Regierung zu suchen, ihre eiligen
Schriftsachen und Befehle durch besonders angestellte Briefträger durch
das Land befördern zu lassen. Unter der Regierung der ersten
Vasa-könige wurden in dieser Hinsicht verschiedene Verordnungen erlassen.
So wurde durch eine Verordnung von 1556 bestimmt, dass allen denen,
die in Aufträgen und Angelegenheiten des Königs und des Reiches auf
Reisen wären, unentgeltlich Fuhrwerk zur Verfügung gestellt werden
sollte. Und im Jahre 1563 wurde die Verfügung erlassen, dass zur
Beförderung der Briefträger des Königs »Utgärds»-Pferde verwendet werden
sollten, d. h. solche Pferde, die in Kriegszeiten anstatt eines völlig
ausgerüsteten Mannes gestellt werden sollten. Diese und ähnliche
Bestimmungen bezogen sich indessen auf eine mehr oder minder gelegentliche
Beförderung der Regierungspost, und von Privatleuten durften diese
Briefträger, wenigstens der Regel nach, nicht benutzt werden. Im Jahre
1620 wurde für Rechnung der Statthalter des Königs eine »gewisse
ordentliche Post» zur Beförderung von Briefen zwischen der Länsresidenz
und dem Hofe eingerichtet. Hierzu sollten geeignete junge Bauernknechte
benutzt werden, die einen gewissen Lohn, Kleider und freie Verpflegung
bei den Landesuntertanen erhalten sollten. Um sich legitimieren zu kön-

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