- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
726

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - XI. Bank-, Kredit- und Versicherungsanstalten - 1. Münzwesen. Von K. A. Wallroth

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726:

XI. BANK-, KREDIT- UND VERSICHERUNGSANSTALTEN.

und die Reichsbank kann ihrerseits diese Münze von dem Mynt- und
Justeringsverk mit Goldmünzen oder Reichsbanknoten eingelöst bekommen.

Was den Vertrieb der Scheidemünzen betrifft, so kann ein jeder
gegen Einsendung des Betrages an das Mynt- und Justeringsverk
Silber-scheidemünze in gewissen begrenzten, grösseren Beträgen an ein Postamt
oder eine Postagentur erster Ivlasse gesandt erhalten; an jeder Kasse
der Reichsbank kann ausserdem jedermann Scheidemünze gegen
Goldmünzen oder Reichsbanknoten einwechseln.

Zwischen Schweden und Dänemark wurde am 27. Mai 1873 eine
Münzkonvention abgeschlossen, der Norwegen am 16. Oktober 1875 beigetreten
ist. Nach dieser Konvention haben die drei skandinavischen Länder
dasselbe Münzsystem mit in allem wesentlichen gleichen Bestimmungen.

Die Münze jedes Landes hat in den beiden anderen Ländern dieselbe gesetz
liehe Zahlungskraft wie in dem eigenen Lande. Jedes Land ist verpflichtet,
von den Staatskassen der anderen Länder solche mit dessen Gepräge versehene
Münzen anzunehmen, die nur gesetzliche Zahlungsmittel an die Kassen des
Staates sind. Ebenso soll jedes Land jeden durch 10 Kronen teilbaren Betrag
von Scheidemünzen, die mit dem Gepräge des Landes versehen sind, von den
Staatskassen der anderen Länder annehmen und gegen Goldmünzen einwechseln.
— Ein Höehstbetrag, bis zu welchem Scheidemünzen ausgeprägt werden dürfen,
ist weder in der Konvention noch in der Münzgesetzgebung Schwedens festgesetzt.

Die Konvention erlischt ein Jahr nach erfolgter Kündigung, jedoch so, dass
die eben angeführten Bestimmungen betreffs der Verpflichtung der Einlösung
von abgenutzten Münzen und Scheidemünzen noch zwei Jahre nach dem
Aufhören der Konvention gelten.

Der Betrag in Kronen der bis 1911 gemäss den Bestimmungen der
Münzkonvention geprägten skandinavischen Münzen ist aus folgender Zusammenstellung
ersichtlich:

Goldmünzen: 20-Kronen 10-Kroncn 5-Kronen Summa

Schweden bis »Vis............71 474 500 11762 090 2146 505 85383095

Norwegen bis S0/6 ............21 428 560 1214 560 — 22 «43120

Dänemark bis 81/3 . . . . . . 53 938 220 13 832 650_— (17 770 870

Summa 146 841280 26809300 2146 505 175 797 085

Silberscheide münzen:

2-Kronen 1-Kronen 50 Ore 25 Ore 10 Ore Summa

Eingezogen
bei den
Münzen

Schweden . 6 139 908 15 226 096 3 211 182 6 397 017 4 405133 35379336 1 234 825
Norwegen . 3 322 834 4 476 995 3 063133 1904 670 2 807188 15 574820 2 271872
Dänemark 11 273 236 6 225 3S8_— 4 604 265 3 402 778 25 505 067 1556 988

Summa 20 735 978 25928 479 6 274315 12 905952 10 615 099 76459823 5 063 685

Bronzescheidemünzen: Summa Eingezogen bei den

Münzen

Schweden............ 2 694 203 44 873

Norwegen............ 1060 350 5 077

Dänemark......... . . . 1980 548_25 089

Summa 5 735101 75 039

Die Schwedische Reichsbank besass am 31. Dezember 1911 an
Konventionsgoldmünzen 44 721 335 Kronen und sämtliche solidarische Banken und Aktienbanken
206 225 Kronen.

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