Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - XI. Bank-, Kredit- und Versicherungsanstalten - 2. Bankwesen. Von I. Hultman
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XI. BANK-, KREDIT- UND VERSICHERUNGSANSTALTEN.
Anfangs war die umlaufende Notenmenge gering, nachdem die Bank aber die
Erlaubnis zur Ausgabe von Noten auf geringe Beträge erhalten hatte, und da
sie, um die Entwicklung der Gewerbe zu fördern, ihren Kreditverkehr auf allzu
liberale Weise betrieb, wurde die Notenausgabe in übertriebenem Masse
gesteigert, so dass die Bank sich im Jahre 1745 gezwungen sah, die Einlösung der
Noten einzustellen. Im Zusammenhang mit der Miinzreform v. J. 1776
(wodurch das Kupfer aufhörte, Hauptmünzmetall zu sein, und Silberwährung
eingeführt wurde) nahm die Bank die Einlösung ihrer Noten wieder auf, die dabei
auf ungefähr die Hälfte ihres Nennwertes devalviert wurden.
Sehr bald jedoch geriet das Geldwesen wieder in Unordnung. Als der Staat
infolge des Krieges gegen Russland 1788—89 sich gezwungen sah, neue
Anleihen aufzunehmen, übernahmen die Reichsstände die Verwaltung der Staatsschuld
und errichteten zu diesem Zwecke eine unter ihrer Aufsicht stehende Behörde
— die Reichsschuldenverwaltung (»Riksgäldskontoret»). Um dem Staate die
nötigen Mittel zu verschaffen, wurde diese Behörde unter anderem ermächtigt, Noten
auszugeben und eine gewisse Art von Banktätigkeit zu betreiben. Dieses
Papiergeld (»riksdaler riksgälds») sank indessen bald im Werte, während die Noten der
Bank (»riksdaler banco») den ihrigen unverändert behielten. Im Jahre 1802
wurde beschlossen, dass die Bank die Noten des Riksgäldskontors mit ihren
eigenen nach dem damaligen durchschnittlichen Kurswerte der ersteren (2/3 des
Nennwertes, also 1 Rdr. banco = 1’ Rdr. riksgälds) einlösen sollte. Teils
hierdurch, teils infolge eines Darlehens an den Staat während des Krieges 1808 —
09 wurde die Stellung der Bank derart geschwächt, dass sie 1810 tatsächlich
mit der Einlösung ihrer Noten aufhören musste, welch letztere darauf
beträchtlich im Werte sanken. Nach mehrjährigen Verhandlungen gelang es 1830,
wieder Ordnung in das Geldwesen zu bringen, und es wurde dabei bestimmt,
dass die Bank die Einlösung ihrer Noten mit Silber wiederaufnehmen sollte,
jedoch nur zu 3/8 ihres Nennwertes, was ungefähr dem Kurswerte der Noten
entsprach. Gegen Ende 1834 wurde dieser Beschluss ins Werk gesetzt. Seitdem
sind die Noten der Reichsbank stets einlösbar geblieben.
Die Leihgeschäfte der Bank bestanden, wie gesagt, ursprünglich in
Hypothekendarlehen und Lombarddarlehen. Die ersteren gingen allmählich in langfristige
Darlehen über. Darlehen gegen blosse persönliche Sicherheit wurden eigentlich
erst nach 1802 gewährt, seitdem das Riksgäldskontor seinen obenerwähnten
Bankbetrieb eingestellt hatte. Für diese Leihgeschäfte wurde eine besondere, mit der
Bank in Verbindung stehende Anstalt gegründet — der »Reichsdiskont» — der
anfangs eine Assoziation zwischen der Bank und privaten Teilhabern war; 1816
wurden jedoch die letzteren ausgeschlossen. Nach 1830 ist der Betrieb der
Bank nach und nach in grössere Übereinstimmung mit rationellen Bankprinzipien
gebracht worden. So z. B. begann die Bank 1846 Wechsel zu diskontieren,
1864 hörte der »Reichsdiskont» auf, wobei dessen Betrieb von der Bank selbst
übernommen wurde, und im selben Jahre hörte die Bank auf, langfristige
Hypothekendarlehen zu gewähren, indem diese Art von Geschäften der Allgemeinen
Hypothekenbank (Allmänna hypoteksbanken) überwiesen wurde.
Die Entstehung von Privatbanken. Ende des 18. Jahrhunderts und
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden in Stockholm einige
Diskontoanstalten gegründet, eine auf die andere folgend und alle von kurzem Bestande.
Der Grundfonds war bei einigen derselben teils von Privatleuten, teils
vom Staate zusammengeschossen, andere waren ausschliesslich aus
Staatsmitteln errichtet worden. Auch in einigen der grösseren
Provinzial-städte kam es zur Gründung von Diskontoanstalten aus privaten Mitteln,
aber unterstützt von der Reichsbank. Von diesen musste jedoch bald
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