Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - XII. Übersicht über die Gewerbegesetzgebung. Von J. Tjerneld - Patentwesen. Von Nils Rahm - Warenzeichen. Von Nils Rahm
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WARENZEICHEN. 771
Tab. 143. (Forts.). Patentanmeldungen in Schweden in den Jahren
1885—1911.
Erfinder wohnhaft
Industriegruppen in
Schwe- lande Summa
den
Regulatoren für Kraft-
maschinen ..... 52 59 111
Seilerei ....... 10 23 33
Rettungswesen .... 140 169 309
Sattlerei. Wagen, Fahr-
räder ........ 703 905 1 OOS
Verkaufswesen .... 200 218 418
Geschirr....... 183 71 254
Signalwesen .... 157 187 344
Schiffbau und Schiffahrt 329 558 887
Schusswaffen, Panzer,
Munition...... 370 1042 1 412
Schuhfabrikation . . . 205 476 6S1
Schreibmaterialien und
Zeichenutensilien . . 241 131 372
Schneidewerkzeuge . . 100 54 154
Schlächterei und Fleisch-
verarbeitung .... 35 48 83
Schleifen und Putzen . 81 78 159
Zuckerindustrie .... 59 215 274
Spinnen....... 42 128 170
Sportwesen...... 318 242 560
Gespinstfasern und ihre Verarbeitung .... 14 65 79
Nähmaschinen . . . . ! 61 163 224
Schankgeräte..........384 493 877
Tabakindustrie .... 22 151 173
Trockenanlagen .... 214 174 388
Transportwesen .... 335 316 651
Druckerei und
Stempelung................141 546 687
Holzbearbeitung ... 742 563 1305
Wärmapparate .... 741 444 1185
Uhrenfabrikation ... 75 70 145
Wasserbau............37 69 106
Wasserleitungen und
Kloaken ................124 120 244,
Wasser- und
Windmotoren................150 123 273
Werkzeuge............186 144 330
Weberei............70 198 268
Wegebau.......I 178 154 332
Dampfmaschinen ... 310 484 794
Dampfkessel..........214 425 639!
Bierbrauerei und
Spiritusfabrikation ... 75| 240 315
Summa 22 796 28 789 51 5S5
Es sei hier auch erwähnt, dass die schwedische Gesetzgebung
betreffend das gewerbliche Eigentum im ganzen, also nicht nur soweit es sich
um Patente handelt, sondern auch in seiner Ausdehnung auf Warenzeichen,
.Muster und Modelle, zur Zeit einer Revision durch eine von der
Regierung dafür besonders eingesetzte Kommission unterzogen wird. Diese
ist auch beauftragt, Vorschläge zu einer veränderten Organisation des
Kgl. Patent- und Registrierungsamtes und Entwürfe zu einem Gesetz
gegen unlauteren Wettbewerb sowie betreffend unrichtige
Ursprungsbezeichnungen auf Handelswaren auszuarbeiten.
Warenzeichen.
Nachdem die alten Zunftordnungen oder Fabrik- und Handwerksordnungen,
welche zahlreiche Vorschriften über Stempelung und Zeichnung der Waren
enthielten, grösstenteils allmählich aufgehoben waren, wurde es durch den
Regie-rungserlass vom 13. Juni 1862 den Fabrikanten und Handwerkern selbst
überlassen, nach Befinden auf ihre Arbeiten eigene Stempel oder Zeichen zu setzen
und Aussehen und Beschaffenheit dieser Stempel und Zeichen öffentlich
bekannt zu machen. Gleichwohl war der Schutz, auf den ein Gewerbetreibender
kraft dieses Erlasses und einiger hierher gehörigen Paragraphen des
Strafgesetzbuches für sein Warenzeichen rechnen konnte, ziemlich unsicher, und in dem
Masse, wie die Industrie sich entwickelte und das Absatzgebiet für ihre
Erzeugnisse sich erweiterte, wurden auch die Nachteile des mangelhaften Waren-
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