Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - XII. Übersicht über die Gewerbegesetzgebung. Von J. Tjerneld - Warenzeichen. Von Nils Rahm - Muster und Modelle. Von Nils Rahm
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MUSTER UND MODELLE.
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risch. Jede Fabrik zum Erblasen von Roheisen oder zur Verarbeitung des
Roheisens muss einen in der im Warenzeichengesetz vorgeschriebenen Ordnung
eingetragenen Stempel haben, mit dem ihre Fabrikate gezeichnet werden, und
es steht Strafe sowohl auf Unterlassung des Stempeins von Eisen- und
Stahlwaren als auch auf unerlaubte Benutzung des Stempels einer anderen Fabrik.
Muster und Modelle.
Dieselbe Kommission, deren Vorarbeiten dem jetzigen Patentgesetz und
Warenzeichengesetz zugrunde liegen, wurde von der Regierung beauftragt, auch einen
Entwurf zu einem Gesetz auszuarbeiten, das einen wirksamen Schutz gegen
Nachbildung von Mustern und Modellen gewähren sollte. Während aber die
Frage eines neuen Patent- und Warenzeichengesetzes schon 1884 gelöst wurde,
gab es, hauptsächlich infolge des energischen Widerstandes von Seiten der
Textilindustrie, bis zum 1. Januar 1900 für Muster und Modelle keinen gesetzlichen
Schutz, und der jetzt eingeführte Schutz erstreckt sich nur auf einen
Industriezweig, die Metallindustrie, aus deren Reihen man wiederholt um Einführung
eines Musterschutzes eingekommen war, über deren diesbezügliche Wünsche man
also nicht im Zweifel sein konnte.
Das schwedische Mustergesetz umfasst sogenannte Geschmacksmuster und
-modelte und gründet sich auf das Prinzip einer vorausgehenden Prüfung der
Neuheit. Schutzberechtigt ist der Urheber des Musters oder sein Rechtsnachfolger,
und die Eintragung ist sowohl Schweden wie Ausländem gestattet, ohne
Rücksicht darauf, inwieweit Schweden ein entsprechendes Recht im Auslande
haben-Wohnt der Anmelder nicht im Lande, so muss er einen im Reiche wohnen,
den Vertreter haben, der in allen das Schutzrecht betreffenden Angelegenheiten
für ihn eintritt. Der Schutz erstreckt sich auf die Dauer von fünf Jahren, vom
Tage des Einganges der Anmeldung an gerechnet. Von einer Verlängerung ist
im Gesetz nichts erwähnt. Die einmalige Eintragungsgebühr beträgt 10 Kronen.
Die Musterhinterlegung ist offen, und in der Anmeldung muss die allgemeine
Beschaffenheit des Musters angegeben werden und eine Abbildung des Musters
oder Modells in drei Exemplaren beigefügt sein.
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