- Project Runeberg -  Upsala Universitets Årsskrift / 1862 /
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Bidrag till den Svenska Concurslagstiftningens Historia. 9

”den zu falliren, Vndt gleichwol offtermahl befanden, das wei-
”nige Creditorn mitt den andern, so mitt dem Fallisanten der
"”billichkeit nach accordiret, nicht acquiesciren noch friedtlich
”gein wollen, Vnd die sachen dahin treiben, das nicht allein
"ein solcher Fallisant vnd debitor auff eiomal Zugrunde gehen,
”Sondern auch die andern guttwilligen Creditores in ihren be-
”fugten sachen, in mercklichen Vntergange gesetz werden: So
”haben wir zu Vorkommung Vndt Verbhättung solcher Vnoge-
"legenheitt Vnd schadens allen Fallisanten in vnser Stadt Go-
”thenburg Vndt dero Landen dieses privilegium gegeben, vndt
”eoncediret, das zum fall durch vnsern Burggraffen, beneben
”der Stadt vnd Landtsverordnetten Curatorn, ihre der Fal-
”lisanten Vfricktigkeit undt vnschuldt im werck befunden we-
”renn, Sie hinwiederumb des Accordts, welchen der meinste
”theil der Creditorn :f: der bestehen soll so wol in numero
”personarum alss in quantitate debiti :/: allerdings fruchtbar-
”lich geniessen sollen, Welches die ubrige Querelanten im ge-
”ringsten nicht verhindern noch wiedersprechen mögen. Do sichs
"aber im gegentheil zutrug, das einige Kauffleutte in vnser
”Stadt Gothenburgk betriglichen falliren, Vnd solcher gestalt
”andern das ihre diebischer weise zu priviren, jhren erlittenen
”schaden auch, durch wes pretext vnd schein das geschehe,
”nicht erweisen wärden, der oder dieselben sollen sich solches
"”privilegij im geringsten nicht zuerfrewen haben, sondern Viel-
"mehr, da ihr betrugk offenbar, andern zum Exempel, nach
"voserer vndt eines Raths der Stadt Verordtnung, neben alle
”den Jenigen so zu solchem betrugk verhelffen, Vnd denen der
”betrugk eigentlich bewust, ernstlich gestraft werden, wie dan
”in gleichem solche Betrieger des 27 Ar" Vndt gegebenen pri-
"vilegij, das keiner aus seinem Hausse ausserhalb der Stadt
”gefenglich, anzunehmen, nich zugeniessen haben sollen.

31.

"So iemand vor erlangten Bärgerschafft seine gutter durch
"Vunfall, enttweder zur Seewerts verlostigk , oder ihm dieselben
”ettwa durch den Feindt genommen -worden, dergestalt das
er seinen glauben nicht halten köntte, den oder dieselben soll
"niemandts innerhalb zehn Jharen zumahnen macht haben,
"es wehre dan das solche schuldt Vns, Vnser Statt Gothen-
"burgk, dero Lande, oder andre des Reichs Vnderthanen be-

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