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so grosser Bedeutung für die Nahrungsaufnahme, dass er, wie zuvor
erwähnt, auch in den frühesten Larvenstadien in seiner prinzipiell
definitiven Form auftritt. Aller Wahrscheinlichkeit nach rührt dies von einer
abgekürzten ontogenetischen Entwicklung des Organs her.
Auf Grund des Vorstehenden halte ich es für unstreitbar 1) dass
die unteren Schnabelantimeren eine Differenzierung eines zwischen den
Körpersegmenten der Cheliceren und der Palpen befindlichen
Körperseg-ments sind; 2) dass die an der Spitze der unteren Schnabelantimeren
befindlichen “Lippen“ (Dohrn) die Basalteile des Extremitätenpaares
dieses Segments sind und 3) dass dieses Segment von einem besonderen
Bauchganglion, dem Ganglion der unteren Schnabelantimeren, das zwischen
dem untersten Teil des Schlundringes und der vordersten Partie des
unteren Schlundganglions gelegen ist und einen Teil desselben bildet,
innerviert wird.
Die Teile, aus denen der vordere Teil des zentralen
Nervensystems der Pantopoden bei den mir bekannten Arten
besteht, sind also folgende:
I. Das Vorderhirn, das in den frühesten von mir beobachteten
Stadien unsegmentiert ist, und bei den bisher untersuchten Pantopoden
auch unsegmentiert bleibt. Vom Vorderhirn gehen nur die
Sehnerven aus.
II. Das Hinterhirn, das aus drei Teilen, dem Schlundring und
2 cephalisierten Ganglien, besteht.
1. Der Schlundring, besteht a) aus Konnektiven zwischen
prae-und suboesophagealen Abteilungen des zentralen Nervensystems; b) aus den
Kommissuren des Chelicerenganglions; und e) bei einigen Arten bildet dazu
das Chelicerenganglion den oberen Teil des Schlundringes. Vom
Schlundring gehen die accessorischen Nerven Nr. 5 aus, welche die an der
unteren Insertion des Schnabels befindlichen Beugemuskeln innervieren.
Die Nerven Nr. 5 treten bei verschiedenen Arten in verschiedener Höhe
aus dem Schlundring heraus, aber sie haben gleichwohl ihre Wurzeln im
Ganglion der unteren Schnabelantimeren.
2. Das zum Rostrab segment gehörende praeoesopliageale
Rostral-ganglion, welches abgibt: a) den mit paariger Wurzel versehenen
Rostrainerven, der die Oberlippe innerviert und mit dem gangliösen
Nerven-stamm des oberen Schnabelantimers ( = des Rostrums) in Verbindung steht:
b) die accessorischen Nerven Nr. 3 — bisher nur von einigen
Nymphon-arten bekannt — die nach Muskeln an der Insertion des oberen
Schnabelantimers gehen.
Fraglich ist, ob die vom Gehirn rückwärts nach dem Darm
gehenden Nervenfaserbündel ihre Wurzeln im Rostralganglion haben.
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