- Project Runeberg -  Bidrag till Kännedom af Finlands Natur och Folk, utgifna af Finska Vetenskaps-Societeten / Trettonde Häftet /
201

Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Sidor ...

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

IIIITOLA.

201

zuständige Recht nicht missbraucho und daher weder zum
Nachtheil der inländischen Buchdruckereien die
erforderlichen Bücher ausser Landes drucken lasse noch durch
übermässigen Preis die Käufer vervortheile; als worauf der
Wi-burgsche Magistrat sowohl als das Consistorium
gemeinschaftlich zu sehen, und allenfalls dem Grönroth eine gewisse,
weder ihm noch den Käufern praejudicirliche Taxe über diese
Bücher zu bestimmen haben. "Was im Uebrigen die vom
Præ-posito Deutsch aufs neue einverschriebene, von dem
Magistrat aber mit Sequester belegten Bücher betrifft, so
wären dieselben zwar nicht unbillig dem Fisco zuzuerkennen
um so mehr, da er dieselben zur Treibung eines
eigenmächtig sich angemaassten, in den Landes Gesetzen seines
Gleichen verbotenen Handels, tempore litis pendentiae,
also auf seine Gefahr einkommen lassen, da er wohl
ge-wusst, dass er von Niemanden Erlaubniss dazu erhalten,
der berechtigt wäre ihm solche zu ertheilen; womit er
jedoch für diesmal zu verschonen, weil nicht gleich anfangs
diesem seinen unrechtmässigen Handel gesteuert worden,
da er solchen vor einigen Jahren bereits absque justa
auc-toritate unternommen, wodurch er zur leeren Hoffnung
verleitet worden, es werde auch für diesmal connivirt und ihm
der unrechtmässige Handel gestattet werden, zumal noch
nie als jetzt erst eine Klage darüber entstanden; dahero
selbige Bücher zwar von der Confiscation zu befreien und
der darauf gelegte Sequester zu heben, jedoch aber mit
dem ausdrücklichen Verbot, dass der Probst Deutsch
selbige an niemand anders als nur an gedachten Grönroth,
gegen einen billigen Preis, so wie sie mit einander einig
werden können, käuflich zu überlassen befugt sein soll.
Gleich dann hiemit und kraft dieses Kaiserl. Collegii
Resolution dergestalt für Recht erkannt wird. V. R. W.
Gegeben etc. zu S:t Petersburg den 18 Julii 1771.

J. von Dahn. F. N. Alfimoiv. J. von Diezel.

J. v. Erdtmann.

A. G. Tunzehnann

Secret.

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 15:42:57 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/bkfnf/13/0213.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free