- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
358

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 4. Rechtsordnung - Gerichtsverfassung. Von Hj. Hammarskjöld

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358

III. »TA ATS VERFASSUNG UND VERWALTUNG.

Als Vollstreckungsbehörden fungieren nicht die Gerichte, sondern
besondere Behörden mit hauptsächlich administrativem Charakter.
Forderungen auf Grund schriftlicher Forderungsbeweise können, ausser von den
ordentlichen Gerichten erster Instanz, auch von den höheren
Vollstrek-kungsbehörden geprüft werden, gegen deren Beschlüsse bei den
Hofgerichten Beschwerde eingelegt werden kann; einem Schuldner, welcher
verurteilt worden ist, eine nicht anerkannte Schuld zu bezahlen, steht es
ausserdem offen, die Sache vor ein ordentliches Gericht erster Instanz
zu ziehen. Bei Forderungen auf Geldzahlung, welche nicht auf einen
schriftlichen Forderungsbeweis gegründet sind und sich auch nicht auf
Schadenersatz beziehen, kann der Gläubiger auch bei den höheren
Vollstreckungsbehörden um Rechtshülfe nachsuchen; dies hat zur Folge, dass
die Forderung, falls der Schuldner nicht Einspruch erhebt, als festgestellt:
behandelt wird. Auch in diesem Falle kann der Schuldner am Gericht
Restitution verlangen.

Schweden ist den Haager Konventionen vom 14. November 1896 und
17. Juli 1905. die sog. internationale Rechtshülfe betreffend, beigetreten
und hat, um die Durchführung der letzteren zu erleichtern, mit
Deutschland und Norwegen gewisse Vereinbarungen getroffen. Mit Dänemark
hatte man schon lange vorher ein Ubereinkommen zur gegenseitigen
Vollstreckung von Urteilen geschlossen.

Von den drei Gerichten zweiter Instanz umfasst das Svea-Hofgericht Svealand
und Norrland sowie die Insel Gottland, das Hofgericht für Schonen und Blekinge
die genannten Landschaften und das Göta-Hofgericht den Rest von Götaland. Der
Flächenraum und die Einwohnerzahl betrugen im Jahre 1911:

Lane qkm Einwohnerzahl

Svea-Hofgerieht . . . . 14 349 300 2 761322

Göta-Hofgericht .... 8 75200 1 960 317
Das Hofgericht fiir

Schonen und Blekinge .3 14 300 840160

Um den gesamten Flächenraum Schwedens zu erhalten, muss man noch 9 100
qkm für die vier grossen Seen Mittelschwedens hinzurechnen.

Zum Schluss seien noch einige wichtige Punkte aus der schwedischen Reell t
s-slntistik angegeben. Dieselbe ist von ziemlich hohem Alter, doch ist ihre
Anwendbarkeit durch Abänderungen, welche in gewissen Fällen die Kontinuität
beeinträchtigt haben, verringert worden. (Die Kriminalstatistik wurde schon an
anderer Stelle in Betracht gezogen.) Die jährliche Zahl der in erster Instanz
eingelaufenen bürgerlichen Streitigheiten betrug, in Verhältnis auch zu der
Einwohnerzahl:

Auf

.... .. , Durchschnittliche Bürgerliche , ftr)n

JatlrI,ch Einwohnerzahl Streitigkeiten Einwohner

1831-40 ........ 3 013 722 80 440 26’69

1X41—50 ........ 3 306 269 70 835 2142

1851 60 ........ 3 642 321 54 593 14 99

1861—70 ........ 4 079 233 43 710 10 72

1871—80 ........ 4 386 953 31 780 7 24

1S81—90 ........ 4 673 225 39 700 8 50

1891—00 ........ 4 931 944 40 601 8 23

1901—10 ........ 5 310 120 53 269 10 03

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