Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 5. Kirchliche Verhältnisse. Von K. B. Westman
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DIE KIRCHLICHEN VERHÄLTNISSE.
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teilweise von der Erweckungsbewegung her, teilweise an die besonderen
Verhältnisse der neuen Zeit angepasst, verbindet sich hier eine Anknüpfung an
Luther und ältere schwedische Tradition. Der Beruf und die Aufgaben für das
Gemeinwesen werden betont. Eine religiöse Konzentration verbindet sich mit
theologisch neueren Positionen und Verständnis für die grossen -Möglichkeiten
der Volkskirche in der Arbeit dafür, das Christentum in dem Leben der
modernen Zeit geltend zu machen.
Die Kirchenverfassung. Das Kirchengesetz von 1686 ist noch in
Kraft, jedoch mit wesentlichen Abänderungen und Zusätzen. Noch wird
in vielen Einzelheiten und im Ganzen an dem Prinzip festgehalten, dass
die schwedische Kirche das schwedische Volk, von religiösem
Gesichtspunkte aus gesehen, ist. Der oberste Leiter der Kirche ist demnach der
König, dem die kirchlichen Angelegenheiten von dem Kultusminister
(ecklesiastikminister) vorgetragen werden.
Sehr lange wollte man nicht von dem Grundsatze abgehen, dass die
schwedische Kirche das ganze schwedische Volk umfasste. Ausländer fremden Glau-
Inneres der Kirche zu Vadstena.
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