- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
451

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 2. Höhere Schulen und gleichartige Unterrichtsanstalten - Höhere Mädchenschulen. Von O. Wibelius

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HÖHERE MÄDCHENSCHULEN.

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Höhere Töchterschule in Västerås.

gangsprüfung einzuführen. Um dem vorzubeugen, wandten sich Vertreter der
Schulen an die Kgl. Regierung mit dem Gesuch, dass Abgangszeugnissen von einer
Mädchenschule, die nachweislich der Hauptsache nach ein dem an der Staatlichen
Normalschule für Mädchen erreichten gleichwertiges Bildungsresultat vermittelt,
ohne vorhergehende schriftliche oder mündliche Prüfung dieselbe Kompetenz
wie dem Abgangszeugnis von der letztgenannten Schule zuerkannt werden möchte.
Diese Kompetenz schliesst, was die Zulassung zum Staatsdienst betrifft, dieselben
und bezüglich der Zulassung zu einigen höheren Fortbildungsanstalten grössere
Möglichkeiten in sich, als wie sie von einer Schülerin durch das Zeugnis über
mit Genügend bestandenes Realschulexamen erlangt werden. Im Mai 1909
erteilte die Kgl. Regierung zum erstenmal eine solche Abgangszeugniskompetenz,
die damals für eine Zeit von 5 Jahren etwa dreissig höheren Mädchenschulen
erteilt wurde. Fast alle höheren achtklassigen Mädchenschulen haben während
der folgenden Jahre dasselbe Recht erhalten. Dass diese Weise, die
Kompetenzfrage zu lösen, den Beifall der Kgl. Regierung fand, hatte für die Zukunft der
höheren Mädchenschulen eine sehr grosse Bedeutung, da es ihnen hierdurch
ermöglicht wurde, sich auch weiter ruhig in der für sie eigenartigen Richtung
zu entwickeln, die sich bisher als in höchstem Masse nützlich für die
Frauenbildung erwiesen hatte. Nur 5 höhere Mädchenschulen haben ihren
Schülerinnen Gelegenheit geschafft, das Realschulexamen abzulegen, indem ihnen von
der Kgl. Regierung das Recht zur Anstellung dieses Examens bewilligt
worden ist.

Der Unterricht wird gewöhnlich während etwa 36 Wochen im Jahre erteilt,
die Oster- und Pfingstferien und gelegentliche schulfreie Tage einberechnet. Die
Weihnachtsferien umfassen etwa 4 Wochen, und der Rest der Ferien ist in
ununterbrochener Folge in die Sommermonate verlegt.

Die Anzahl der Schülerinnen in den höheren Mädchenschulen beträgt gegen-

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