- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
594

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 11. Die wissenschaftliche Forschung - Theologie. Von K. B. Westman - Rechtswissenschaft. Von [Hj. Hammarskjöld] K. G. Westman

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IV. DAS UNTERRICIITSWESEN UND DIE GEISTIGE KULTUR.

Bibelforskaren» (Der Bibelforscher), »Kyrklig tidskrift» (Kirchliche Zeitschrift)
und »Kristendomen och vår tid» (Das Christentum und unsere Zeit).

Auf dem Gebiete der Kirchengescliichte ist besonders die Geschichte der
schwedischen Kirche bearbeitet worden. Unter den Forschern des 17.
Jahrhunderts ragen hervor J. Messenius (1579 —1636), J. Baazius (1581—1649) und
Cl. Örnhiälm (1627—95), unter denen des 18. Jahrhunderts E. Benzelius d. -7.
(16 75 — 1743), A. 0. Rhyzelius (1677—1761) und 0. Celsius (1716—94). Zum
Ausgangspunkt für die moderne schwedische Kirchengeschichtsschreibung wurde
//. Reuterdahls (1795—1870) »Svenska kyrkans historia» (Geschichte der
schwedischen Kirche; Mittelalter, 5 Teile, 1838—66). L. A. Anjou (1803—84) hat
verdienstlich das 16. und 17. Jahrhundert behandelt. Gegenwärtig wird dieses
Studium mit immer grösserer Kraft unter Leitung von II. Lundström (geb. 1858)
in Uppsala und Hj. Holmquist (geb. 1873) in Lund betrieben; ersterer redigiert
seit 1900 Kyrkohistorisk årsskrift» (Kirchengeschichtliches Jahrbuch).

Rechtswissenschaft.

Innerhalb der ganzen schwedischen Literatur, die uns aus dem Mittelalter
erhalten geblieben ist, nehmen zweifelsohne die LandschaftsLand- und Stadtrechte
den hervorragendsten Platz ein. Zum grossen Teil sind diese Gesetzbücher
-mehr oder weniger direkt — aus den Sprüchen der Gesetzsprecher (»lagmän»)
hervorgegangen, durch welche diese auf den Tingen die kurzen, kernigen Sätze
wiedergaben, in denen ein ursprüngliches, gesundes Rechtsbewusstsein seinen
Ausdruck gefunden hatte. Sowohl was die Form wie was den Inhalt betrifft, sind sie
als im besten Sinne volkstümlich zu bezeichnen. Es gehörte jedoch keinesfalls zu
den Seltenheiten, dass gelehrte Studien auf dem Gebiete des Rechts betrieben
wurden. An ausländischen Universitäten erlangten eine ganze Anzahl Schweden
die juristische Doktorwürde, wodurch sie sich auf ihre Tätigkeit im Vaterlande
vorbereiteten, und als im Jahre 1477 die Universität Uppsala errichtet wurde,
bestimmte man auch sogleich, dass dort juristische Vorlesungen gehalten werden
sollten. Schwedens mittelalterliche Literatur kann auch ein ganz bedeutendes
rechtsphilosophisches Werk aufweisen, das von einem unbekannten Autor um 1350
verfasste Buch Om konunga- och hövdingastyrelse (Von der Regierung der Könige
und Fürsten). Als ein bedeutsamer Beweis, wie hoch schon frühzeitig das
juristische Denken stand, ist anzuführen, dass um die selbe Zeit in den Land- und
Stadtrechten für das ganze Land gültige, systematische Gesetzbücher geschaffen
wurden.

Das Jahrhundert der Reformation war aus verschiedenen Gründen der
Entwicklung der schwedischen Rechtswissenschaft nicht günstig. Im 17. Jahrhundert
hingegen gelangte diese Wissenschaft in verschiedenen Riehtungen zu hoher Blüte.
Das Studium des mittelalterlichen Rechts wurde mit Eifer betrieben. Auf dem
Gebiet der Gesetzgebung konnte man bedeutende Arbeiten und, namentlich im
Seerecht, glänzende Resultate aufweisen. Die neuen Aufgaben und Interessen,
welche die Grossmachtspolitik Schwedens hervorgerufen hatte, liessen auch die
Rechtswissenschaft auf weitere Gebiete hinübergreifen, und durch die veränderte
Stellung des Landes liess es sich leichter ermöglichen, ausländische Grössen im
Reiche der Wissenschaften hereinzuberufen. Neben H. Grotius (1583—1645), der
jedoch in schwedischen Diensten nur als Diplomat tätig war, ist S. von Pufendorf
(1632—94) der bedeutendste Jurist jener Zeit. Er wurde Professor an der im
Jahre 1668 neugegründeten Universität Lund, und dort wurden auch in den Jahren
1672 und 1673 seine berühmten Werke über Natur- und Völkerrecht und von den
Pflichten des Menschen und Bürgers geschrieben und herausgegeben. Das
Völkerrecht hatte schon früher (im Jahre 1655) an der Universität Uppsala einen
Vertreter gefunden, wohl den ersten in Kuropa. Von grösserer und dauernderer Be-

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