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Kop., so ist doch meiner Meinung nach am ersten bei der
Wiburgschen Schule genug folgende Schulmeistern zu
verordnen :
1 Rector...........120 Rub.
1 Conrector..........100 „
1 Subrector..........80 „
1 Subconrector.........72 „
1 Russisch-schwedisch und deutscher
Sprachmeister ........ 150 „
1 Collega..........64 „
1 Schreib- und Rechenmeister ... 48 „
1 Schulmeister in Kexholm .... 25 „
Zur Reparat, des Schulhauses jährlich 51 „
710 Rub.
Aus dieser Summe müssen oberwähnte von E.
dirigi-renden Senat der Schule zugeschlagene Schulgelder, welche
vom Lande à 6 Kop. von jeder Heimath eincassiret
werden, excludirt sein:
In allem jährlich...... 260 Rub.
und also zur selbigen Schule von
der Crone zugelegt..... 450 „
710 Rub.
Ueber dem geniessen gedachte Schulmeistern von den
Eltern der Scholares Bezahlung nach der alten
Gewohnheit. Obangeführte Schulmeister sollen in der Theologie,
Philosophie, Mathematik, Geometrie und Arithmetik, wie
auch in der lateinischen, russischen, schwedischen und
deutschen Sprache informiren, und soll der Rector und
Conrector bei Erforderung das Consistorium beiwohnen. Ueber
sothane Schule soll das Reichs Justitie Collegium der
Lief-und Ehstländischen Sachen überhaupt und die
Gouvernements Canzeley wie auch das Consistorium ins besondere
die Aufsicht haben solchergestalt, dass das Consistorium
die Schulbediente durch das Gouvernement dem Reichs
Justitie Collegio der Lief- und Ehstländischen Sachen
vorschlagen soll. Die Vertheiluug der Information aber auf-
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