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zeley und das hiesige Consistorium aber die specielle
Aufsicht haben, mithin auch das Consistorium die Schulbediente
durch die Gouvernements Canzeley E. Kayserl. Reichs
Ju-stitie Collegio der Lief- und Ehstländischen Sachen
vorschlagen.
Diesem zu Folge hat die Wiburgsche Gouvernements
Canzeley dem hiesigen Consistorio unter . . . hujus
vorerwähnten Staat mit dem Ansinnen communicirt, dass
selbiges zu der zum erwähnten Staat erforderlichen
Schulbedienung gelehrte und geschickte Candidatos, welche nebst
erforderlichen Wissenschaften auch in der deutschen Sprache
völlig eingekommen wären, ausfiindig machen und der
Gouvernements Canzeley ungesäumt vorschlagen sollte.
Hierauf nun hat besagtes Consistorium mittelst einer
Unterlegung vom 23 hujus bei der Gouvernements
Canzeley angebracht und zu berührten Schulbedienten
vorgeschlagen, als l:o den Pastor der hiesigen deutschen Gemeine
Nicolaum Bützow zum Rectori, 2:o den Notarium des
hiesigen Consistorii Magnum Alopæum zum Conrectori, 3:o
um die Bedienung des Sprachmeisters hätte der
Candida-tus Heinrich Forsman angehalten, weil er aber der dazu
nothwendig erforderlichen russischen Sprache noch nicht
mächtig wäre, womit er dennoch innerhalb Jahres Frist
einigermassen fertig zu werden versprochen, so dass er
dieselbe hernach der Jugend, wie inzwischen die deutsche
und französische Sprache beibringen wollte, gleich wie er
auch in andern ausländischen Sprachen einige Erfahrung
haben sollte; also hat das Consistorium, besonderlich da kein
anderer sich dazu gemeldet, dessen Approbation dem
Gutbefinden der Gouvernements Canzeley anheim gestellt; 4:o
zum Collegat den studiosum theologiæ Johan Wirilander;
5:o zum Schreib- und Rechenmeister den hiesigen
Stadtschreiber und Rechenmeister Johan Gottschalk Remmers,
der in der Mathesi, insonderheit der Geometrie und
Trigonometrie, auch im Zeichnen versirt wäre; 6:0 zum
Schulmeister in Kexholm den studiosum theologiæ Otto Johan
Wijkman. Weil aber daselbst noch kein Schulhaus vor-
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