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Nr. 22. 1673. 10./20. Maj.
3. Gleicher gestalt, daferne die Herm Staten General der
vereinigten Niederlanden von jemand, wer der auch seyn mochte,
niemand ausgenommen, in Evropa feindtlich iiberzogen und an
gegriffen wiirden, es geschehe solches entwjeder offentlich mit
den waffen oder auch durch andere gewalthåtigkeiten und be
eintråchtigungen, sie riihren her aus denen innerhalb oder aus
serhalb Europa belegenen und ihnen zugehorigen landen und
kusten, zu deren ahndung und abwendung die Herrn Staten
General veruhrsachet wiirden, selbsten zu den mitteln zu greif
fen, welche so wol die gottliche als natiirliche und aller volcker
rechte in solchen fallen zulassen, so versprechen Ihr. Kon. Mat.
ihnen, den Herrn Staten General, auf dero begehren und ge
thane notilication innerhalb zween monathen oder wol eher, da
sich solches immer wiirdt thun lassen, mit einer flotte von vier
zig guten und mit mannschafft und allen andern nothwendig
keiten wol versehenen kriegsschiffen gegen solche subsidien und
auf solche conditiones allerdings, wie in den vorigen tractaten
vom ll./l. Febr. des jahrs 1666 stipulieret worden, zu hiilffe
zu kommen, ausgenommen dass Ihr. Kon. Mat. die volle zahl
der vierzig kriegsschiffe zu eqvippiren auf sich nehmen, und
was sonsten in dem hernåchst folgenden 8. artic. der conjunc
tion halben weiter erwehnet wiirdt, auch dabeneben Dieselbe
zu lande an statt der in den vorigen tractaten stipulierten sechs
tausend mann, deren sich die Herrn Staten General sampt de
nen desfals movierten prætensionen hiemit gåntzlich begeben,
mit einer armée von zehen tausend mann, als vier tausend zu
pferd in acht regimentern, und sechs tausend zu fuss in sechs
regimentern, sampt einer nach solcher anzahl volcker propor
tionierter artillerie zu assistiren, und damit, so lang der krieg
wehren wiirdt, wieder dero feinde zu agieren. Zu welcher assi
stentz zu lande die Herren Staten General Ihr. Kon. Mat. auf
die helffte jetzerwehnter zehen tausend mann die werbgelder, als
vierzig reichsthaler auf einen reuter und zehen reichsthaler auf
einen knecht zu fuss, zusammen hundert und zehen tausend
reichsthlr., so dann zu monatiichen unterhalt zu vorbesagter
helffte auf ein regiment zu pferd vier tausend sieben hundert
und sechzig reichsthlr. 30 sch., und auf ein regiment zu fuss
vier tausend ein hundert und vier reichsthlr. 4 sch, auch iiber
das auf jeden regimentstab monatlich zwey hundert und zehen
reichsthlr., zu dem generalstab aber, wie auch der artillerie und
deren dependentien monatlich sieben tausend vier hundert und
zwanzig reichsthlr., zu bezahlen, welche unterhaltsgelder sich
zusammen jeden monath zu vierzig tausend zwey hundert funf
und vierzig reichsthaler belauffen, wohingegen Ihr. Kon. Mat.
allen unterhalt und andere unkosten so wol bey der flotte als
der milice zu lande selber abhalten und die Herrn Staten Gene
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