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202 A. Phalen,
einander und jedes für sich wird; seine Einheit ist in dieser Teilung
nur noch äussere Beziehung. So als Beziehung seiner als selbst-
ständig und gleichgültig gesetzten Momente ist es das Urteil.»^
Indem die vermittelte Einheit hervortritt, geht das Urteil in den
Schluss über. Dieser ist daher auch bei Hegel die Denktbrm,
wodurch ein Bogriff in Verbindung mit einem anderen Begriff
vermittelst des Verhältnisses beider zu einem dritten gedacht wird.
»Drittens das Urteil enthält wohl die Einheit des in seine selbst-
ständigen Momente verlorenen Begriffs, aber sie ist nicht gesetzt.
Sie wird dies durch die dialektische Bewegung des Urteils, das
hierdurch der Schluss geworden ist, zum vollständig gesetzten Be-
griff’; indem im Schluss ebensowohl die Momente desselben als
selbständige Extreme, wie auch deren vermittelnde Einheit gesetzt
ist.» Nach dem oben Referierten sollte der Unterschied zwischen
den Hegeischen Begriffen von Begriff, Urteil und Schluss und de-
nen der formalen Logik nur der sein, dass die Begriffe bei ihm
dialektisch ineinander übergehen. Der Begriff sollte selbst sich
differenzieren und sich als das Urteil bestimmen, und dieses selbst
zu einer vermittelten Einheit im Schlüsse zurückkehren. Die Be-
griffe haben dann aber dieselbe Bestimmtheit wie in der forma-
len Logik, nur dass diese Bestimmtheit selbst in ihr Anderes über-
geht. In der formalen Logik ist aber der Unterschied, wenn er
objektiv gefasst wird, keiner. Zwar ist es nun auch Hegels An-
sicht, dass die Begriffe zusammenfallen, verbunden sind, weshalb
der eine in den anderen übergeht. Der Unterschied von der for-
malen Logik besteht eben darin, dass Hegel die Identität der Be-
griffe nachweisen will, wie der eine der andere ist und umgekehrt,
er hält aber doch zugleich an ihrem Unterschied fest. Dieser Un-
terschied soll nach Hegel nicht nur subjektiv sein, denn dann wäre
der logische Prozess eine Entwicklung des Bewusstseins. Ein sol-
cher Unterschied lässt sich indessen unmöglich angeben. — Man
könnte sagen, dass Hegel ja den Begriff nicht als Einheit von Be-
stimmungen fasst, sondern als eine einfache Einheit, in der die
Momente nur als aufgehoben, als eins mit dem Begriff selbst sind,
während sie in dem Urteil sich zu selbständigen Begriffen ent-
wickeln, für welche die Einheit nur äusserlich ist. Soll aber über-
haupt ein Unterschied in dem Begriff vorhanden sein, so kann an
dem Unterschied nicht festgehalten werden. Einerseits wird ge-
sagt, dass in dem Begriff als dem Unmittelbaren der Unterschied
^ Ebenda.
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