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Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie. 203
nur Schein ist und die Momente mit dem Begriff selbst zusammen-
fallen. ^ Andererseits aber soll dies doch nicht bedeuten, dass kein
Unterschied vorhanden ist. Aber dennoch kann es nicht bedeuten,
dass sie sowohl eins mit dem Begriff als davon verschieden sind,
denn dann fiele der Begriff mit dem Schluss zusammen. Dies ist
indessen die einzige Weise, wie Hegel zwischen der Differenz im
Begriff und im Urteil unterscheidet. In dem Begriff sollen die
Momente unmittelbar die Totalität des Begriffes sein. Soll der
Unterschied da beibehalten werden, so ist der Begriff dasselbe wie
der Schluss. Soll der Unterschied dagegen weggedacht werden,
so ist der Begriff das unmittelbare Sein, was auch nicht gemeint
ist. Wenn die Bestimmungen als Momente des Begriffs bezeichnet
werden, so liegt hierin, nach Hegels Weise, den Begriff Moment
zu bestimmen, dass sie verschieden, zugleich aber nicht verschieden
sind. »Sie sinken von ihrer zunächst vorgestellten Selbständigkeit
zu Momenten herab, noch unterschiedenen, aber zugleich aufge-
hobenen.»^ Hält man sich hieran, so fällt der Begriff mit dem
Schluss zusammen. Dann kann auch nicht an dem Unterschied
von dem Urteil festgehalten werden. In dem Urteil hatte der Be-
griff sich in zwei selbständige Begriffe geteilt, deren Einheit für
das Urteil äusserlich war. Dies kann für Hegel nur bedeuten,
dass die Einheit nicht eins ist mit dem Unterschied, der das Urteil
ist. Doch soll die Einheit in dem Urteil gegeben sein. Die Be-
griffe in dem Urteil sind eins, diese Einheit aber ist nicht eins mit
ihrem Unterschied. Sind zwei Begriffe sowohl ein und dasselbe
als verschieden, so muss indessen ihre Einheit auch mit ihrem
Unterschied zusammenfallen. Damit ist jedoch das Urteil dasselbe
wie der Begriff und der Schluss. Dies kommt eigentlich auf das
zuerst Nachgewiesene hinaus, dass der Prozess nie zu einem Neuen
führen kann, sondern eine monotone Wiederholung desselben Be-
griffes ist. Der sowohl objektive als subjektive Unterschied, den
Hegel zwischen Begriff, Urteil und Schluss angeben will, ist dem-
nach kein Unterschied.
Da diese Begriffe dieselben sein sollen wie die entsprechenden
formallogischen, nur mit der Veränderung, dass sie bei Hegel dia-
lektisch sein sollen, so können sie also nicht ohne Bewusstsein
gedacht werden. Die formallogischen Begriffe sind ja nämlich ’nach
Hegel selbst endliche Begriffe, die als solche nicht frei von dem
’ Log. II, S. 36.
» Log. Ii, S. 102.
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