- Project Runeberg -  Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie, die Erkenntniskritik als Metaphysik /
384

(1912) [MARC] Author: Adolf Phalén
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384 A. Phalen,
wird, eine besondere Bestimmtheit erhalten. Solchenfalls dächten
wir nicht die Sache und dächten überhaupt nichts. Können wir
nicht Erkenntnis des Einzelnen denken, ohne die Natur zweck-
bestimmt zu denken, so ist auch diese Erkenntnis nicht ohne diese
Zweckbestimmtheit möglich. Möglichkeit einer Erkenntnis des
Einzelnen kann aber nicht ohne Selbstwiderspruch verneint wer-
den. Dann muss die Natur auch zw^eckbestimmt und die Zweck-
bestimmtheit demnach nicht nur ein subjektives regulatives Prinzip,
sondern objektiv und konstitutiv sein. Die Phänomentheorie,
nach welcher das Gedachte durch die Gesetze des Denkens, das
von uns Menschen Gedachte durch die Gesetze unseres Verstan-
des bestimmt sein sollte, ist, wie aus früheren Untersuchungen
hervorgeht, unhaltbar. — Diese Konsequenz zieht Hegel. »Der
Begriff ist als Zweck allerdings ein objektives Urteil, worin die
eine Bestimmung das Subjekt, nämlich der konkrete Begriff als
durch sich selbst bestimmt, die andere aber nicht nur ein Prädi-
kat, sondern die äusserhche Objektivität ist. Aber die Zweck-
beziehung ist darum nicht ein reflektierendes Urteilen, das die
äusserlichen Objekte nur nach einer Einheit betrachtet, als ob
ein Verstand sie zum Behuf unseres Erkenntnisvermögens gegeben
hätte, sondern sie ist das an und für sich seiende Wahre, das ob-
jektiv urteilt, und die äusserliche Objektivität absolut bestimmt.
Die Zweckbeziehung ist dadurch mehr als Urteil, sie ist der Schluss
des selbständigen freien Begriffs, der sich durch die Objektivität
mit sich selbst zusammenschliesst.»^ Hiernüt ist die Zweckbe-
stimmtheit als objektiv in zwei Bedeutungen gefasst. Erstlich ist
sie objektiv in dem Sinne, dass nicht nur wir es sind, die die Ob-
jekte zweckmässig vorstellen, ohne dass sie es wirklich wären,
zweitens ist aber auch der Zweck als eine Bestimmung gefasst,
die dem Objekt nicht nur als Ziel für einen für dasselbe äusseren
Willen zukommt, sondern so, dass sie dem Objekt unabhängig von
dem Subjekt oder von dem Subjekt, das ein Anderes als das Ob-
jekt ist, zukommt. Für Hegel wie für Kant muss indessen diese
doppelte Objektivität ein und dieselbe sein, eben weil der Zweck
als Subjekt-Objektivität gefasst wird.
Hieraus folgt nun auch, dass der Hegeische Prozess teleolo-
gisch ist, zugleich damit dass er es nicht ist. Ist die Subjekt-Ob-
jektivität ein Widerspruch, so kann unter zweckbestimmtem Ge-
Lof?. 11, s. 210.

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