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Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie. 389
Gegen diesen von einigen Wertphilosophen aufgenommenen
Gedankengang Fichtes opponiert nun Hegel. Subjekt und Objekt
können nicht nur in dem Willensziel, für den Willen, vereinigt
sein, die Verbindung darf nicht nur »eine Synthese des Strebens»
sein. Dadurch ist der Widerspruch nicht gelöst, es ist dann nicht
so, dass das Subjekt das Objekt ist, die Einheit ist nur gefordert.
»Die kantische und fichtesche Philosophie giebt als den höchsten
Punkt der Auflösung der Widersprüche der Vernunft das Sollen
an, was aber vielmehr nur der Standpunkt des Beharrens in der
Endlichkeit und damit im Widerspruche ist.»^ Für Fichte v^ar
die Subjekt-Objektivität als eine konkrete Einheit nur Willensziel.
Zwar muss, wie wir gesehen haben, auch er den Widerspruch als
wirklich gelöst, das Objekt als wirklich das Subjekt seiend gedacht
haben, andererseits aber hält er daran fest, dass das Willensziel
als solches nicht der Gegenstand des Denkens, nicht dasselbe wie
dieser sein kann. Das Erkenntnisproblem führt ihn dazu, den Ge-
genstand des Denkens als identisch mit dem Willensziel zu fassen,
gleichwie er aber die Subjekt-Objektivität als einseitiges Subjekt
fasste, so fasst er sie auch, obwohl sie zugleich als Einheit von
Denken und Willensgegenstand gedacht ist, einseitig als Willens-
gegenstand. In Übereinstimmung mit seiner Opposition gegen
Fichtes einseitig subjektiven Standpunkt urgiert Hegel auch hier
stattdessen die Konsequenz der Problemvoraussetzungen, dass die
Einheit von Subjekt und Objekt nicht bloss Willensziel sein kann,
sondern dass sie damit eo ipso Gegenstand für ein Denken und
widerspruchslos gedacht ist. Der Widerspruch muss auch von dem
Denken gelöst sein, das Objekt ist identisch mit dem Subjekt.
IX. Die Vernünfti^keit der Wirklichkeit.
Aus dem Gesagten ergiebt sich auch, dass die Vernünftigkeit
der Wirklichkeit für Hegel eine doppelte Bedeutung erhält. Ver-
nünftig bedeutet teils Möglichkeit, gedacht zu werden, oder für
Hegel schlechthin gedacht, Gegenstand der Erkenntnis, teils aber
auch zweckbestimmt, durch den Willen gewirkt, Ziel für den Wil-
len, und dies soll für Hegel dasselbe sein. Der von Hegel in der
Vorrede zur Rechtsphilosophie aufgestellte Satz: »Was vernünftig
ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig», ist
1 Log. Ii, S. 139.
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