- Project Runeberg -  Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie, die Erkenntniskritik als Metaphysik /
429

(1912) [MARC] Author: Adolf Phalén
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Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie. 429
haben wie in dem negativen Urteil: A ist nicht B. Damit sind
indessen negative Begriffe angenommen. Ebenso heisst es bei der
Untersuchung der realen Opposition: »Statt der logischen Vernei-
nung tritt real der Begriff des Anderen oder Verschiedenen auf,
der sich bis zum Begriff des Gegensatzes spannt. Aber Verneinung
und Gegensatz sind nicht einerlei. Die reine Verneinung, die
Schärfe des Geistes, hat sich in dem Gegensatz gleichsam verkör-
pert, jedoch durch das besondere Substrat von der Allgemeinheit
eingebüsst.»^ Die reine Negation, der kontradiktorische Gegensatz,
ist also der allgemeine Begriff des Gegensatzes. Da nun die reale
Opposition Gegensatz zwischen Begriffen ist, die ausserdem positive
Bestimmungen besitzen, so muss die logische Negation auch Gegen-
satz zwischen Begriffen sein, wobei aber der eine reine Negation
des anderen ist ohne weitere positive Bestimmungen. Giebt es
einen näher bestimmten Gegensatz zwischen Begriffen, so muss es
auch einen Gegensatz im allgemeinen zwischen Begriffen geben,
wenn dies auch eine Abstraktion ist. Jedenfalls findet sich dann
nicht nur Negation eines Urteils, ein Urteil, das ein anderes Urteil
negiert, sondern auch ein Begriff, der einen anderen Begriff ne-
giert, und zwar nicht nur in der Bedeutung, dass in einem Urteil
der eine Begriff betreffs des anderen verneint ist, oder so, dass
diese Begriffe nicht in zwei Urteilen betreffs eines und desselben
bejaht und verneint werden können. Der negative Begriff muss
unabhängig von dem Urteil Bedeutung erhalten. Dies gilt dann
auch für jeden Logiker, der kontradiktorischen und konträren Ge-
gensatz annimmt, und für den der kontradiktorische Gegensatz die
reine Negation, der konträre dagegen die Negation ist, die auch
etwas Positives enthält. Solchenfalls muss ein Begriff Nicht-A an-
genommen werden, der nicht derselbe wie der ist, betreffs dessen
A in einem Urteil verneint wird, sondern der eine abstrakte Be-
stimmung bei diesem ist. In diesem Falle ist aber Hegels Ge-
dankengang notwendig. Ist Nicht-A ein Begriff, der in dem Urteil:
B ist nicht A, B beigelegt wird, so muss Nicht-A selbst ein posi-
tiver Begriff sein. Die blosse Negation von A, die nicht eine Ne-
gation des Urteils: A ist, sondern ein besonderer negativer Begriff
ist, ist ja, wie wir gesehen haben, widersinnig. Wird es als ein
besonderer Begriff gefasst, so ist es also notwendigerweise etwas
Anderes als bloss negativer Begriff, non-A, während es zugleich
das nicht sein soll. Durch die Negation gelange ich also diesen
II, S. 149.

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