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Vorrede.
lassen, sondern selbsten Præceptores und
Schulmeister geworden, welches sich fůͤr seinen Adel und
Charge nicht schicke, der mag in sich gehen und
prüsen, ob nicht die leidige Hoffarth bey ihm solches
Anstobes Grund und Ursach seyF. Man sagt ja
aber sonst, daß Noth kein Gesetz habe. hätten wir
in einem so fernen und finstern Lande sür die armen
und in der Irre gehende Kinder Studiolos und
Schulmeister haben können, würden wir ihnen
solches gar gerne überlassen, und uns damit
keinesweges vermenget haben. Da aber an jene
Commoditàͤt und Erleichterung des unumgänglich nöthigen
Informations-Wercks der Jugend dort nicht zu
gedencken war; so lehrte uns das gewiß nicht Fleisch
und Blut, sondern es war ein anderer und reinerer
Trieb, dadurch wir uns gedrungen funden, einem
solchen mit so vielem Ungemach, Beschwerung und
Unlust verknüpfftem, auch so manchen
verkleinerlichen Beurtheilungen und Verlästerungen
exponirtem Wercke unsere Schultern unterzulegen, ohne
daß wir dafur auch nur aufs künfstige einigen
zeitlichen Vortheil von Ehre, weiterer Besörderung,
Gunst und Freundschafft vornehmer Patronen und
Gönner hätten erwarten köͤnnen und dürfsen. Und
warum wolte man uns diesen, an den armen
Lämmern erwiesenen Liebes-Dienst verüblen, da man
ja andern Osticierern es nicht verdacht hat, dab sie in
ihrer Gefangenschafst und kümmerlichen
Umständen, um ihres leiblichen Unterhalts willen allerley
solche Hand-Ardeit vorgenommen, derer Sie sich
wohl vorhin in ihrem Wohlstande gar sehr esche
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