Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen
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diesen Gegenstand schrieb, wusste sie sehr wohl,
welchen Dingen sie sich aussetzte. Aber diese
seltene Frau, die selbst unvermählt und kinderlos
starb, war so früh von dem Gefühl der Heiligkeit
des Kindes durchdrungen, dass sie, erst neun-
jährig, bei der Geburt eines kleinen Schwesterchens
auf dieKniee fiel und inbrünstig Gott dankte, der ihr
die Gnade zu Teil werden Hess, Zeuge des grossen
Wunders der Entwickelung eines Menschenwesens
vom Anfang an sein zu dürfen! Und das-
selbe Gefühl veranlasste sie, in der obenerwähnten
Novelle die Pflicht einer freiwilligen Beschränkung
der Volksvermehrung darzulegen, weil sie bei dem
Gedanken an das Schicksal litt, das die Kinder
trifft, deren Anzahl nicht in richtigem Verhältnis
zu der Möglichkeit der Eltern steht, sie zu erhal-
ten und ’ZU erziehen. Dieser Teil der Frage von
dem Rechte des Kindes hat in allen Ländern
Schriften und Gegenschriften hervorgerufen; und
da diese Frage in Deutschland wie überall sich noch
im Stadium der Diskussion befindet, gehe ich dazu
über, in grösster Kürze die Meinungsverschieden-
heiten über andere Seiten des Rechts des Kindes
zu berühren.
In Francis Galtons berühmter Arbeit Ihre-
ditary Gefihis 2) ist beinahe schon alles, was aus
dem Gesichtspunkte der Rassenveredelung heute
gefordert wird, ausgesprochen. Galton, der schon
in den siebziger Jahren anfing, Darwins An-
sicht, dass auch erworbene Eigenschaften sich ver-
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