- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 1. Die Apostolische Sukzession bis zur Einsetzung des ersten protestantischen Erzbischofs

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DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN

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Papst bzw. beim Kardinalskollegium um Bestätigung der gewählten
Bischöfe Johannes Magnus für Uppsala, Magnus Haraldi für Skara,
Magnus Sommar für Strängnäs, Petrus Magni für Västerås und Erik
Svenonis für Abo einkommt. Olaus Magnus, der Bruder des für das
Erzbistum Uppsala ausersehenen päpstlichen Nuntius Johannes
Magnus, soll als königlicher Gesandter die Verhandlungen in Rom
führen. Dort hielt man vorläufig noch an Gustav Trolle fest, schon
deswegen, weil man eine Absetzung allein durch königliche
Vollmacht nicht anerkennen konnte. Gustav Vasa musste dadurch aufs
empfindlichste getroffen werden. Niemals, schreibt er am i.
Oktober 1523 an das Kardinalskollegium, werde er einem für das Land
so verderblichen Befehl gehorchen. Für den Augenblick war aber
noch keineswegs an einen Bruch mit Rom gedacht. Dafür sind die
Bemühungen um Bestätigung der Bischofskandidaten Beweis genug.

Nur in einem einzigen Fall hatten die Bitten aus Schweden
Erfolg. Der Birgittinermönch Petrus Magni aus dem Kloster
Vadstena, der damals als Rektor des Birgittahospitals in Rom weilte
und vom Domkapitel in Västerås zum Bischof gewählt worden war,
erhielt im April 1524 die päpstliche Bestätigung. Seine Weihe ist
ein wichtiges und notwendiges Bindeglied zwischen dem
vorreforma-torischen und dem reformatorischen Episkopat in Schweden. Petrus
Magni sollte später dem ersten protestantischen Erzbischof die
Hände auflegen.

Dass Petrus Magni in Rom nicht nur bestätigt, sondern auch
geweiht wurde, ist alte Tradition der schwedischen
Kirchengeschichte. Davon spricht schon Peder Swart in seiner Chronik.1
Messenius hat im neunten Band seiner Scondia Illustrata eine poetische
Grabschrift auf den Västeråsbischof, worin es heisst:

Praesul ab Arosiis electus patribus, illic2

Consecror, ad cathedram denique pergo domum.3

Da die Weihe des Petrus Magni früher viel angezweifelt wurde,
andererseits die zugehörige Literatur nicht immer leicht zugänglich
ist, mögen hier die wichtigsten Tatsachen folgen, die die Gültigkeit
der Weihe unwiderleglich beweisen.

1 Allerdings irrtümlich beim Jahre 1523

2 d. i. zu Rom.

3 Scondia Illustrata IX, 49.

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