Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 8. Die Unionsverhandlungen mit Rom und die Frage der schwedischen Weihen
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die apostolische sukzession in schweden
Ii/
der Hostie nicht, da es in gutem Glauben sei.6 Bei seinem zweiten
Aufenthalt in Schweden konnte Possevino wieder im gleichen Sinne
nach Rom berichten. Der König verurteilt auch weiterhin die
lutherischen Irrtümer und sieht sein Ideal in der Lehre der
Kirchenväter. Er erkennt, dass unter seinem Klerus weder rechtmässige
Bischöfe noch wahre Priester sind mit Ausnahme eines einzigen, der
vom Katholizismus apostasiert ist. Das Volk empfängt daher beim
Abendmahl nicht einmal unter einer Gestalt den Leib des Herrn.7
Um sein Gewissen zu entlasten, tröstete Johann sich mit dem
Gedanken, die Kirche könne auch in einem Lande ohne gültig geweihte
Bischöfe und Priester existieren. Die Taufe bestand ja im Norden
unverändert fort, und durch die Taufe wird man Glied der
katholischen Kirche. Seine Untertanen gehörten also der wahren Kirche
Christi an.8 Possevino gibt zu, dass man durch die Taufe in die
katholische Kirche eintritt, erinnert aber daran, dass man durch
Irrglauben sich von ihr trennen kann, und weist auf die Schäden eines
Christentums ohne Priester und damit fast ohne Sakramente hin.
Possevinos Aussagen werden bestätigt durch das Zeugnis anderer
katholischer Beobachter. Nach Laurentius Nicolai Norvegus
empfindet der König den Mangel an wahren Priestern schwer.9 Aus
Furcht vor seinem Bruder Herzog Karl, vor dem Dänenkönig und
vor dem Widerstand aus den Reihen des Klerus wagt er nicht, offen
nach einem Heilmittel zu suchen. W. Good schreibt im September
1580 nach Rom, der König habe Gewissensbedenken in diesen Dingen
und glaube nicht an seine Bischöfe und Priester.10 Diese Stelle ist
6 Mezzi che il Re . . . Theiner U. B., S. 269-70.
7 Possevino an Gregor XIII. Theiner U. B., S. 183-84. — Theiner gibt
den 14. Oktober 1579 als Datum an; ebenso die von Possevino für den eigenen
Gebrauch zurückgehaltene Kopie (Arch. S. J. Opp NN 328, fol 208 f.), während
das Original des Briefes (Arch. Vat. Nunz. Germ. 92, fol 203 f.) den 9.
Oktober hat.
8 Vgl. die vierte und fünfte Frage in den Responsiones ad Regis
Septentrio-nalis interrogationes: »Ecclesiane dici potest alicubi esse, vbi Sacerdotes, et
Episcopi veri, ac legitime consecrati non sint?» »Cum baptismus in Septentrione
verus administretur, nonne saltem qui eo baptizantur, ad Catholicam, id est,
veram Ecclesiam spectant, licet veros Sacerdotes non habeant?»
Responsiones a. a. O., S. 287. 289.
9 Laurentius Nicolai an Mercurian, 21. Februar 1577. Biaudet,
Documenta historica IV, 242.
10 »Interim, tarnen idem Rex quoad multa sine dubio melius sentit, et con-
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