- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 8. Die Unionsverhandlungen mit Rom und die Frage der schwedischen Weihen

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die apostolische sukzession in schweden

Ii/

Gegen Ende seines zweiten Aufenthaltes in Schweden erhielt
der päpstliche Legat eine Abschiedsaudienz, in deren Verlauf der
König seine Ansicht über den Klerus des Landes noch einmal
zu-sammenfasste. Zwei Klassen von Priestern sind nach ihm zu
unterscheiden. Die einen sind einst von katholischen Bischöfen geweiht
worden. Nur wenige von ihnen leben noch, aber sie sind wirkliche
Priester. Die anderen sind von den gegenwärtigen Bischöfen
eingesetzt worden. Sie sind keine wahren Priester. Denn diese Bischöfe
sind auch keine echten Bischöfe, da sie nicht nach altem Brauch
von drei Bischöfen konsekriert wurden sondern nur aus der
königlichen Kanzlei eine schriftliche Ernennung erhielten, auf Grund
deren sie sich ihr Amt anmassen.23 Man könnte sie papierne Bischöfe
nennen.24

Die Einteilung der Priester in zwei Klassen stimmt im grossen
und ganzen mit dem überein, was oben über die Ansicht des Königs
gesagt wurde. Aber die Begründung, warum die jetzigen Bischöfe
unecht sein sollen, macht stutzig. Es entspricht nicht den
Tatsachen, dass diese Bischöfe nur durch königliche Ernennung ihr Amt
erhielten. Man denke an die feierliche Bischofsweihe von 1575! Die
Ordinarien zur Zeit Gustav Vasas und Erichs XIV., die zum Teil
noch lebten und auf Bischofsstellen versetzt waren, hatten
allerdings keine eigene Weihe erhalten. Ähnliches kam auch noch unter
Johann III. vor. Das neueste Beispiel dieser Art war die Ernennung
des Henricus Canuti zum Superintendenten für das Bistum Åbo im
Jahre 1579. Wahrscheinlich fehlte eine geeignete und dem König
hinreichend genehme Persönlichkeit für den dortigen Bischofsposten.

23 »Subdidit Posseuinus. Magno me solatio affecit, cum Vastenis
audiue-rim Consiliarijs ac Secretarijs Maiestatem Vestram dixisse, sacerdotes, qui in
istis Regnis hoc nomine uocantur, non esse ueros sacerdotes. Cui Rex. Dicam,
quae dixi. Ostendi Consiliarijs meis, duo sacerdotum genera apud nos esse,
alios a Catholicis Episcopis rite ordinatos, qui licet paucissimi hodieque
su-perstites, ueri sunt sacerdotes. Alios, qui promoti a nostris Episcopis, qui
neque ueri sunt Episcopi, non esse sacerdotes, cum ne ipsi quidem
Pseudo-episcopi a tribus Episcopis (ut canonice semper in Ecclesia factum est)
con-secrati, e nostra Cancelleria schedulam duntaxat acceperint, cuius ui sese in
officium Episcopale oblique intruserint.» Possevino, Annales. Arch. S. J.
Opp NN 336, fol 236. Die italienische Fassung des Textes bei Theiner U.B.,
S. 338-

24 Colloquia a. a. O., fol I29v. Theiner I, 622-23.

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