- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift for filologi (og pædagogik) / Tredie række : Andet bind /
135

(1874-1922)
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Kaibel, Aristoteles’ “Π]ολιτεία ᾿Αϑηναίων. 135 Arist. und der rhetorischen geschichtsschreibung geschildert ist. Als beilagen schliessen sich an: I. πεοὶ οὐρανοῦ I p. 270 b 4 f. und II. Die Urtheile der Alten über Aristoteles. Dem zweiten hauptteil (s. 117—272) hat Kaibel den namen «Commentar» gegeben, nicht ganz mit recht; denn an vielen stellen, und zwar oft den erklärungsbedürftigsten, überhebt er sich jeder erklärung oder fertigt den leser mit einem hinweise auf v. Wilamowitz’ gleichzeitig erschienenes werk ab. Was die grundlage der textesgestaltung betrifft, verwendet er mit kritik Blass’ mitteilungen (neue jahrb. 1892 s. 571 ff.) und ist durch hülfe von MDie/s bisweilen imstande, genauere auskunft über die lesarten des papyrus zu geben. Im folgenden werde ich eine gedrängte übersicht und kritik des geleisteten liefern, indem ich mich wegen mangel an zeit für diesmal auf den historischen teil beschränke. Kap. III 2. Auf anlass der als unrichtig bezeichneten lesart ἣ πολεμαρχία (so die Holländer) erörtert K. den gebrauch des artikels vor namen von ämtern, würden, ständen u. dgl., meines erachtens doch ohne sichere resultate zu erzielen. Durch ein sonderbares versehen sind die zwei stellen VIII 4 (βουλὴν ἐποίησεν τετρακοσίους) Und XXI 3 (τὴν βουλὴν κατέστησε πεντακοσίους) auf Drakon und Solon bezogen; an den betreffenden stellen ist von Solon und Kleisthenes die rede, wodurch allerdings die zusammenstellung ihre beweiskraft verliert, weil Solon ja den rat von Drakon herübergenommen hat. IV ὃ wird die lesart ἐξελ-Vew verteidigt und erklärt: «bevor alle im Rathe gewesen und wieder ausgetreten sind», wenig befriedigend. Uebrigens ist vielleicht {διδεξελϑεῖν notwendig; auch Polit. 1298 ἃ 17 bietet Μϑ ἐξέλϑῃ statt διεξέλϑῃ. V 2 vermutet Diels, den zügen der hdschr. folgend, καρφομένην statt καινομένην, welche lesung ihm angesichts des originals als unmöglich erschien. Derselbe hat § 3 PEN vostar (schreibfehler statt - ρίαν) gelesen, was φιλαργυρίαν (so schon Kenyon) giebt. VI 3 hält K. an der lesung [v]óuovs fest und erklärt ὑποσποιεῖσίαι als niederwerfen, eine mir nicht bekannte bedeutung; ausserdem waren ja die gesetze zeitweilig aufgehoben. Bei der lesung ἑτέρους darf man das verb natürlich nicht sich unterwerfen übersetzen; es ist vielmehr für sich gewinnen, vgl. Polit. 1808 b 24. VIII 1 ὅϑεν ἔτι διαμένει κτλ. Die stelle muss unzweifelhaft so verstanden werden, dass die zur zeit des Ar. gebräuchliche doppelte losung der solonischen kombination der designation und der losung ihren ursprung verdankte, ein wahlmodus, welcher noch im kleisthenischen zeitalter (XXII 5, 487/6), ja auch später (XXVI 2, 457/6) beibehalten wurde; wann die änderung stattgefunden hat, darüber giebt Arist. keine auskunft. Kaibel scheint sonderbarer weise die worte so zu verstehen, als ob die doppelte losung selbst als solonisch bezeichnet wäre, und konjicirt προκρίνειν statt πληροῦν. = VIII 5 bekämpft

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