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C. A. Nissen: Anm. af Zeidler, Rudolfs v. Ems Wilh. v. Orlens. 137
genüössische schiffe den hafenzoll zahlten; dies ist an sich ganz
richtig, damit ist es aber niċht ausgeschlossen, dass Arist. hier nur
die bundesgenossen erwähnt, von denen ja überhaupt die rede ist.
— Die worte ὑπερόριοι δ᾽ εἰς ἑπτακοσίους sind vielleicht
verdorben; aber es ist zu gewagt zu behaupten, dass Arist. durchaus
τοσοῦτοι δὲ καὶ ὑπερόριοι oder dgl. habe schreiben müssen. In
einer solchen aufzählung ist die zahl selbst bei weitem passender.
— Dass der letzte posten (πρυτανεῖον καὶ ὀρφανοὶ καὶ δεσμωτῶν
φύλακες) ein æ ist, habe ich nicht übersehen; jedoch ist seine
grösse nicht so unbestimmt, dass man ihn gar nicht in der
zusammenrechnung verwenden darf, wie ich gethan habe. ΧΧΧ 2
will K. aus ἑλληνοταμίας das nomen ταμίας als regens des gen.
τῶν ἄλλων ὁσίων χρημάτων herausverstehen und weiter unten
(οὗ ἂν διαχειοίζωσι τὰ y0.) das verb διαχειρίζειν prägnant als die
Kassenführung haben fassen, beides sehr gezwungen. XXXIV 3
verwirft er (vgl. Aesch. I 5) die hinzufügung des κατά, vielleicht
richtig. XXXV 1 schlägt er ἔκ προκρίτων τῶν πεντακισχιλίων
vor, nicht eben wahrscheinlich. § 2 wird μαγιῶν richtig als
partizip gefasst und durch Ios. bell. Iud. I 7, 5 gestützt.
XXXVI 2. Die widerlegung der besserungsvorschläge von Gertz
und mir hat mich nicht überzeugt; das καὶ bleibt immer noch
unerklärt. XXXIX 6 verwirft K. die zwei ergänzungen von
Gertz, die erstere mit der sonderbaren motivierung, die
Peiraieusregierung sei nur den einwohnern der hafenstadt
rechenschaftspflichtig gewesen, die stadtregierung dagegen, weil sie die
hauptregierung war, dem gesammten Demos, also auch den Peiraieern;
meines erachtens wäre die entgegengesetzte folgerung natürlicher
gewesen. Die worte of τὰ τιμήματα παρεχόμενοι versteht K.
als die steuerfähige bürgerschaft. XL 1 hält Kaibel an der
hdschr. lesart πολλῶν μὲν ἐπινοούντων fest und vergleicht
Demosth. XVIII 102 (nach X): ἔϑηκα νόμον, καϑ' ὃν μὲν τὰ
δίκαια ποιεῖν ἠνάγκασα τοὺς πλουσίους, τοὺς δὲ πένητας κτλ.
Januar 94.
Karl Hude.
Victor Zeidler, Die Quellen von Rudolfs von Ems Wilhelm von
Orlens. Berlin 1894, Felber. IX -}|- 96 S.
Zur Orientierung für Leser, denen die mittelhochdeutsche
Poesie und deren Dichter mehr oder weniger fremd sind, sei
folgendes vorausgeschickt:
Rudolf yon Ems (Hohen-Ems im rhätischen Rheintal),
Dienstmann zu Montfort, ist einer der fruchtbarsten Dichter und einer
der kenntnisreichsten Edelleute in der ersten Hälfte des 13. Jahr-
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