- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift for filologi (og pædagogik) / Tredie række : Sjette bind /
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(1874-1922)
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104 A. B. Drachmanı.: Anm. af ohne viel Aufhebens beim rechten Namen nennt, wie 587 ff. zur Genüge beweisen. Hier ist der einfache und auf den ersten Blick einleuchtende Zusammenhang dieser: «Du sagst dass du meinen Vater getödtet hast; genügt das nicht ganz allein, gleichgültig ob du es mit Recht oder Unrecht gethan hast (oder mit K.: gethan zu haben behauptest; das ist für den Sinn gleichgültig)? Aber ich will dir noch dazu zeigen, dass du es nicht mit Recht gethan hast (was K. über οὐ δίχηι Y ἔχτεινας sagt, ist mir völlig unverständlich), sondern dass Aigisth dich überredet hat.» Damit gibt sie zugleich die Disposition für ihre ganze Rede. 566 ff. wird so erklärt, dass Agamemnon den Hirsch gefangen und nachher zu Hause getödtet habe. Wie Kaibel darauf verfallen konnte, wird nur verständlich, wenn man bedenkt, dass er den advokatorischen Charakter beider Reden gründlich verkannt hat. Eben deshalb wundert er sich auch S. 162 sehr, dass Sophokles Klyt. von der Sünde gegen die Göttin gar nichts wissen lässt. Es ist doch ein alter und sehr praktischer Kunstgriff, eine Thatsache, die unbequem ist, in der Gerichtsrede einfach zū ignoriren und zu raisonniren als ob sie nicht vorhanden wäre. Das thut Klyt.; und etwas Ähnliches thut Elektra, wenn sie über Agamemnons Versündigung gegen die Göttin mit einigen undeutlichen Redensarten hinweggeht. Aber natürlich muss man in diesen Redensarten die feststehende Sage suchen und nicht etwas Nagelneues hineinlegen. — Ein echt advokatorisches S0-phisma steht noch in Elektras Rede 573 f.: οὐ γὰρ ἣν λύσις ἄλλη στρατῷ πρὸς οἶκον οὐδ᾽ εἰς Ἴλιον. El. schmuggelt hier etwas ein, das in der Sage sinnlos wäre, aber für die Vertheidigung freilich nothwendig ist. Auf das Advokatorische hat K. auch hier nicht aufmerksam gemacht. 595 «ἀλλ᾽ οὐ ydo οὐδὲ νουϑετεῖν ἔξεστί σε, geschweige denn zu hoffen, dass dus bereust und änderst, die du nicht müde wirst auszusprengen, dass wir dich verleumden.» Allzu künstlich; es heisst: «doch wozu reden; du duldest ja nicht einmal, dass man dich zurechtweist, obgleich du überall sagst. dass wir dich schmähen » (νουϑετεῖν hat seinen Gegensatz in χκακοστομεῖν); καὶ σ᾽ ἔγωγε δεσπότιν... νέμω: <überhaupt behandelst Du uns als Sklaven, nicht als deine Kinder.» Letzteres fasst K. im Anschluss an das Vorhergehende so: «ja doch, Du hast Recht; nicht weniger eine Herrin bist Du gegen uns als eine Mutter» — was ich wiederum nicht verstehe. Vs. 605, nachdem El. gesagt hat, dass sie den Orest als Rächer ihres Vaters erzogen hätte, wenn sie es vermocht hätte, heisst es: τοῦδε γ᾽ οὕνεκα κήρυσσε μ᾽ εἰς ἅπαντας εἶτε χρὴ κακὴν εἴτε στόμαργον ἃ. s. W. «Also lass dich dadurch, dass der Vorwurf unberechtigt ist, nicht abhalten.» Aber der Vorwurf ist ja, wenn auch nicht thatsächlich wahr (denn El. hat freilich die Mittel nicht, den Bruder zu unterhalten), doch an

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