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104 A. B. Drachmanı.: Anm. af
ohne viel Aufhebens beim rechten Namen nennt, wie 587 ff. zur
Genüge beweisen. Hier ist der einfache und auf den ersten Blick
einleuchtende Zusammenhang dieser: «Du sagst dass du meinen
Vater getödtet hast; genügt das nicht ganz allein, gleichgültig
ob du es mit Recht oder Unrecht gethan hast (oder mit K.:
gethan zu haben behauptest; das ist für den Sinn gleichgültig)?
Aber ich will dir noch dazu zeigen, dass du es nicht mit Recht
gethan hast (was K. über οὐ δίχηι Y ἔχτεινας sagt, ist mir
völlig unverständlich), sondern dass Aigisth dich überredet hat.»
Damit gibt sie zugleich die Disposition für ihre ganze Rede.
566 ff. wird so erklärt, dass Agamemnon den Hirsch
gefangen und nachher zu Hause getödtet habe. Wie Kaibel
darauf verfallen konnte, wird nur verständlich, wenn man bedenkt,
dass er den advokatorischen Charakter beider Reden gründlich
verkannt hat. Eben deshalb wundert er sich auch S. 162 sehr,
dass Sophokles Klyt. von der Sünde gegen die Göttin gar nichts
wissen lässt. Es ist doch ein alter und sehr praktischer
Kunstgriff, eine Thatsache, die unbequem ist, in der Gerichtsrede
einfach zū ignoriren und zu raisonniren als ob sie nicht vorhanden
wäre. Das thut Klyt.; und etwas Ähnliches thut Elektra, wenn
sie über Agamemnons Versündigung gegen die Göttin mit einigen
undeutlichen Redensarten hinweggeht. Aber natürlich muss man
in diesen Redensarten die feststehende Sage suchen und nicht
etwas Nagelneues hineinlegen. — Ein echt advokatorisches
S0-phisma steht noch in Elektras Rede 573 f.: οὐ γὰρ ἣν λύσις
ἄλλη στρατῷ πρὸς οἶκον οὐδ᾽ εἰς Ἴλιον. El. schmuggelt hier
etwas ein, das in der Sage sinnlos wäre, aber für die
Vertheidigung freilich nothwendig ist. Auf das Advokatorische hat K.
auch hier nicht aufmerksam gemacht.
595 «ἀλλ᾽ οὐ ydo οὐδὲ νουϑετεῖν ἔξεστί σε, geschweige denn
zu hoffen, dass dus bereust und änderst, die du nicht müde wirst
auszusprengen, dass wir dich verleumden.» Allzu künstlich; es
heisst: «doch wozu reden; du duldest ja nicht einmal, dass man
dich zurechtweist, obgleich du überall sagst. dass wir dich schmähen »
(νουϑετεῖν hat seinen Gegensatz in χκακοστομεῖν); καὶ σ᾽ ἔγωγε
δεσπότιν... νέμω: <überhaupt behandelst Du uns als Sklaven,
nicht als deine Kinder.» Letzteres fasst K. im Anschluss an das
Vorhergehende so: «ja doch, Du hast Recht; nicht weniger eine
Herrin bist Du gegen uns als eine Mutter» — was ich wiederum
nicht verstehe.
Vs. 605, nachdem El. gesagt hat, dass sie den Orest als
Rächer ihres Vaters erzogen hätte, wenn sie es vermocht
hätte, heisst es: τοῦδε γ᾽ οὕνεκα κήρυσσε μ᾽ εἰς ἅπαντας εἶτε
χρὴ κακὴν εἴτε στόμαργον ἃ. s. W. «Also lass dich dadurch, dass
der Vorwurf unberechtigt ist, nicht abhalten.» Aber der
Vorwurf ist ja, wenn auch nicht thatsächlich wahr (denn El. hat
freilich die Mittel nicht, den Bruder zu unterhalten), doch an
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Project Runeberg, Wed Jun 17 00:22:07 2026
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