- Project Runeberg -  Pedagogisk tidskrift / Femtionionde årgången. 1923 /
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(1903-1940)
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Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Häfte 8 - Helmuth Duve. Die freie Schulgemeinde als Erziehungsideal

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DIE FREIE SCHULGEMEINDE ALS ERZIEHUNGSIDEAL 241

der innerlich erwählt und nicht von aussen her aufgenötigt
wird. Die Autorität des Lehrers ergibt sich als etwas
Selbstverständliches aus seiner überragenden Persönlichkeit. Seine
Führung wird nicht als Zwang empfunden. Das Verhältnis
zwischen ihm und seinen Schülern regelt sich von selbst,
dank eines auf beiden Seiten fein entwickelten Taktempfindens,
das Strafen ebenso unnötig macht wie auch eine
Schülergerichtsbarkeit. Das gesamte Schulleben spielt sich ja in der
Öffentlichkeit ab, und das Verhalten eines jeden liegt sa
immer der allgemeinen Kritik offen. Wenn wirklich einmal
auf grobe Weise am Geist der Schulgemeinde Verrat begangen
wird, so sorgt die spontan einsetzende allgemeine Ächtung
des Frevlers dafür, denselben wieder zur Vernunft zu bringen^
sodass es der Schulgemeinde fast immer erspart bleibt, ihn
von sich auszuschliessen. Die Sühne erfolgt durch Einsicht
und Umkehr von selbst. Aber beim Fehlen der Strafen
bedarf es unbedingt eines positiven Äquivalentes, nämlich der
Liebe zu den Führern. Durch die Liebe zu den Führern
aber werden die Schüler dem lebendigen Vorbild innerlich
verpflichtet. Und hierin zeigt sich die aktive Sittlichkeit
dieses Erziehungszieles deutlich. Statt der toten Verbote
gelten lebendige Gebote. Nicht handelt es sich negativ
darum, Untugenden abzustreifen, sondern positiv sollen Kräfte
erworben und betätigt werden, die sodann dem gütigen Leben
gegenüber ihre sittliche Daseinsberechtigung selbst erst
erweisen und behaupten müssen, bevor ihre Wertschöpfungen
endgültig sanktioniert und allgemein anerkannt sind.

Die Gleichberechtigung von Erziehern und Schülern
macht sich in einem liberalen Schulstaat mehr geltend als in
der Schulgemeinde und zwar so, dass alle da stimmberechtigt
sind und in der Majorität mit entscheiden. In diesem Fall
ist die Duldung des Andersdenkens und eigenwilligen
Handelns innerhalb der von der Konvention gezogenen Grenzen
selbstverständlich, denn was man für sich selbst verlangt, muss
man, will man liberal sein, anderen zugestehen: dabei dürfen
jene Grenzen selbst keinenfalls überschritten werden; auch

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