Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VI. Die entstehung des prophetenkultus - 2. Die präexistenz
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Andrae, Die person Muhammeds ’
logos. Wie nun das prophetentum durch das siegel der
propheten abgeschlossen worden ist, so wird auch die vollkommene
innere Offenbarung des walitums durch eine ähnliche gestalt, den
hätam aVaulijä\ besiegelt werden. Nach dem oben angeführten
zitate ist cIaä dieses siegel der heiligen. Aber in der hierarchie
dieser göttlichen manifestationen musste auch ein ehrenplatz für
das überspannte selbstbewusstsein des Sejh al-’akbar selbst offen
gehalten werden. Die würde als siegel der muhammedischen
wiläja hat Ilm al-Arabi für sich selbst in anspruch genommen.
In den Fusüs al-hikam behandelt er die frage von dem siegel
der heiligen.1 Die vollkommene gnosis, die Ihn al-’Arabi das
»wissen, das schweigen (suküt)2 gibt», nennt, kommt nur dem siegel
der gesandten und dem siegel der heiligen zu. Nicht sieht es einer
von den propheten und gesandten, ausser von der nische (miskät)
des siegels der gesandten, und keiner von den wall’s sieht es,
ausser von der nische des besiegelnden ivalVs. Ja selbst die
gesandten sehen es eigentlich nur von der nische des siegels
der gesandten. [Alle gesandten nehmen es von dem siegel der
gesandten, und er empfängt es von seinem eigenen inneren wesen,
weil er auch das siegel der heiligen ist. Nur erscheint er nicht
als solches, denn seine Stellung als gesandter hindert es. Wenn
aber sein inneres wesen in der gestalt des siegels der heiligen
erscheint, da wird er offenbar hervortreten.] Das prophetentum
und die risäla, ich meine das prophetentum der gesetzgebung,
werden aufhören. [Der prophet Muhammed hat zwei aspekte:
erstens die Verkündigung der gesetzlichen entscheidungen, die
mit den zeitlich entstehenden dingen zusammenhängen, zweitens
die erzählungen i^ahbär) von Gott, seinen namen und
eigen-schaften, von dem ewigen reiche der allmacht und den wundern
der verborgenen weit. Mit bezug auf die Verkündigung ist er
gesandter und gesetzgeber, und sein prophetentum ist ein
prophetentum der gesetzgebung, und mit bezug auf die künde von
dem verborgenen und von dem wesen und den eigenschaften
Gottes ist er wall, und sein prophetentum ist ein wesenhaftes
(tahqiqijja)], aber die wiläja wird nie aufhören. [Sein grad als
besitzer des walitums ist höher denn sein grad als besitzer des
gesetzgebenden prophetentums. Das siegel der gesandten ist
1 jFusüs al-hikam 51—55. In klammern die erklärungen des
Äb-clalrazzaq al-Qa§anl (gest. 751).
2 Vgl. zu dieser Vorstellung Reitzenstein, Poimandres 264 b. 3.
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