Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - II. Das schwedische Volk - 1. Geschichtliche Übersicht. Von E. Svensén
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wertvolle Gebietserweiterung, die die Volksmenge Schwedens um fast ein Dritteil
vermehrte und Schweden die Grenzen gab, die ihm nach den
neuzeitlichen Verhältnissen als die einzig natürlichen zugesprochen werden müssen.
Von allen Gebietserweiterungen der grossen Zeit sind diese auch die einzigen,
die Schweden behalten hat.
Im Jahre 1658 stand die Macht Schwedens auf ihrem Gipfel. Auch noch
nach einigen Abtretungen 1660 umfasste sie das ganze jetzige Schweden und
Finnland, dazu Estland, Livland, einen Teil von Ingermanland, Vorpommern,
Wismar, Bremen und Verden — ein Areal von zusammen etwa 900 000 qkm
mit einer damaligen Einwohnerzahl von etwa 3 Millionen Menschen, denen in
unserer Zeit eine Zahl von ungefähr 11 Millionen entsprechen würde.
Die gewaltigen Kriege und die so unerwartet erworbene Grossmachtstellung
hatten eine tief eingreifende Rückwirkung auf die inneren Verhältnisse
Schwedens zur Folge. Die mannigfach ausgedehnte Verbindung mit dem
Auslande zeigte ihre Folgen auch in einer starken Einwirkung auf die aufblühende
geistige Kultur des schwedischen Volkes, die in hohem Grade durch Gustav
Adolfs, Axel Oxenstiernas und Karls XI. Pflege und Interesse befördet wurde.
Schwedens Stellung als Militärmacht wurde jedoch von dem Volke mit grossen
ökonomischen Opfern erkauft, und der gemeine Mann konnte die schweren
Steuerlasten und die ständig wiederkehrenden Aushebungen zum
Kriegsdienst nur mit Not ertragen. Durch den Krieg kam der Adel in hohem
Grade empor und wuchs unaufhörlich an Macht und Reichtum. Stolze
Herrenburgen, mit fremder Kriegsbeute angefüllt, erhoben sich an allen Enden
des Landes, und die Lehen, die der Adel als Lohn für die dem Reiche
geleisteten Dienste empfing, machten sie zu Herren über einen ständig
wachsenden Teil des schwedischen Landes. Die Reduktion der verliehenen Güter
an die Krone wurde schliesslich eine unausbleibliche Notwendigkeit, und diese
gewaltige wirtschaftliche Revolution, die die Macht des Adels vollständig brach
und ihn zum grossen Teil in einen Dienstadel verwandelte, wurde durch Karl
XI. unter gesetzlichen Formen durchgeführt. Gleichzeitig wurde auch die
Kirchenverfassung festgesetzt, und die Geistlichkeit hatte im 17.
Jahrhundert die Zeit ihrer kirchlich-politischen Grösse.
Auf dem Gebiete der Regierungsform wurden durchgreifende Änderungen
vorgenommen. Von Gustav Adolf vorbereitet, wurde von Oxenstierna die
Regierungsform von 1634 durchgeführt, die die Reichseinheit vollständig machte
und an deren Spitze eine Königliche Gewalt setzte, gestützt auf einen
mächtigen Rat, der aus den führenden Männern des höchsten Adels zusammengesetzt
war und eine vorzüglich organisierte, auf kollegialer Grundlage ruhende
Regierungsmacht bildete. Das Gleichgewicht im Staate veränderte sich eine
Zeitlang zu Gunsten des Adels, was dessen grosse Reichtümer und der unter den
langen Vormundschaftsregierungen gestiegene Einfluss des Rates bewirkten. Aber
die Königsgewalt war aus dem dreissigjährigen Kriege überall mit
vermehrter Stärke hervorgegangen, und die unbeschränkte Monarchie feierte bald
ihren Siegeszug durch ganz Europa. Schweden konnte auf die Dauer von
dieser Bewegung nicht unberührt bleiben. Die schwere Not, in der sich der Staat
nach den von Karls XI. schwachen Vormündern eingeleiteten Kriegen befand,
richtete den allgemeinen Unwillen gegen Rat und Adel, und die kräftigen
Massregeln, die zur Aufrichtung des Landes für notwendig befunden wurden,
konnten nicht ohne eine absolute Monarchie durchgeführt werden, die unter
solchen Verhältnissen nahezu den Charakter einer altrömischen Diktatur
annahm. So wurde denn der Absolutismus zu Anfang der 1680er Jahre auf
gesetzlichem Wege eingeführt, und Karl XI. sorgte mit strenger
Gewissenhaftigkeit für seines Reiches Wohlfahrt.
Die Einführung des Absolutismus bedeutete im übringen keine Abschaffung
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