- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
233

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 1. Staatsverfassung. Von E. Hildebrand - Zusammensetzung und Arbeitsweise des Reichstages. Von [J. P. Velander] T. Hedrén

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ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DES REICHSTAGS.

233

Für die Wählbarkeit zur Zweiten Kammer ist erforderlich der Besitz
des Wahlrechts, sowie dass der zu Wählende innerhalb des Wahlkreises
seinen Wohnsitz hat. In letzterer Bestimmung, die 1866 eingeführt
wurde, kommt die ausgesprochene Abneigung des schwedischen Volkes
gegen sog. gewerbsmässige Politiker zum Ausdruck.

Der »Wahlkreis» wurde indessen 1909, wie oben bereits angedeutet,
dahin erweitert, dass er, während er früher einen Gerichtssprengel, eine
Stadt oder einige Kleinstädte umfasste, nunmehr in der Regel ein Län oder
einen Landstingbezirk unter Einschluss kleiner Städte umfasste. — Die
Wahlen geschehen für drei Jahre; wird die Kammer aufgelöst (was nur
ein einziges Mal vorgekommen ist, nämlich 1887), so gelten die Neuwahlen
nur für die Zeit bis zum Ablauf der dreijährigen Periode.

Die Wahlen zu den beiden Kammern geschehen nach der
Proportional-wahlmethode (also auch bei Wahlen von Mitgliedern der Ersten Kammer
seitens Landstingen und Stadtverordnetenversammlungen). Die
Wahlmethode. ausgearbeitet von Professor Dr. E. Phragmén, gründet sich auf
die sog. Thielesche (mit einigen Modifikationen, unter anderem um einer
sog. Dekapitierung entgegenzuwirken; vgl. diesbez. Art. unten).

Tab. 39 enthält eine Übersicht über die Bevölkerungszahl, die Anzahl
Stimmberechtigter und Stimmabgebender in den Jahren, wo Wahlen zur Zweiten
Kammer während der Zeit 1872—1911 stattgefunden haben. Die Ziffern für das
letztgenannte Jahr sind nicht völlig vergleichbar mit denen der vorhergehenden
Jahre, infolge der obenerwähnten eingreifenden Veränderungen in den Stimm-

Tab. 39. Die allgemeinen Wahlen zur Zweiten Kammer des Reichstags.

Ordentliche Wahlen im Jahre Einwohnerzahl zu Ende den vorhergehenden Jahres Stimmberechtigte i An der Wahl Teilnehmende
insgesamt Männer 21—ix) Jahre insgesamt in der
Einwohnerzahl in % der mündigen Männer insgesamt in % der
Stimmberechtigten
1872 ...... 4 204 177 1 093 711 236 120 5’62 21-59 45198 191
1875 ...... 4 341 559 1115 715 255 552 589 22-90 49 765 19-5
1878 ...... 4 484 542 1 162 046 270 337 6 03 23-26 54 821 20-3
1881...... 4 565 668 1 193 454 281163 6-16 23-56 66 591 23-7
1884 ...... 4 603 595 1 209 071 291 668 634 24-12 73 636 25-2
1887 2 ..... 4 717 189 1 253 164 278 039 5’89 22-19 99 870 35-9
1890 ...... 4 774 409 1 261 593 288 096 603 22-84 110 896 38-5
1893 ...... 4 806 865 1 259 224 298 810 6"22 23-73 126 691 42-4
1896 ...... 4 919 260 1 291 826 309 889 6-30 23-99 140 488 45-3
1899 ...... 5 062 918 1 340 709 339 876 6-71 25-35 136 982 40-3
1902 ...... 5 175 228 1 381 944 382 075 7’38 27-65 180 529 47-2
1905 ...... 5 260 811 1 410 202 432 099 8’21 30-64 217 759 50-4
1908 ...... 5 377 713 1 453 491 503 128 9-36 34-64 308 412 61-3
1911...... 5 522 403 1 501081 1 066 200 19-31 71-03 607 487 57-0

1 Hierunter sind die sog. effektiv Stimmberechtigten verstanden, d. h. diejenigen, die
rechtlich unverhindert waren, ihr Stimmrecht auszuüben. Die Gesamtzahl in die
Wählerliste Aufgenommener betrug dagegen im Jahre 1911 1 349 211 Personen, entsprechend 244 %
der Bevölkerung und 89’9 % der mündigen Männer. — 2 Bei den Wahlen im März 1887,
nach der Auflösung der Kammer, war die Anzahl der Stimmberechtigten 274 733 und die
Anzahl an der Wahl Teilnehmender 132 265 oder 48’1 %.

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