Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 1. Staatsverfassung. Von E. Hildebrand - Zusammensetzung und Arbeitsweise des Reichstages. Von [J. P. Velander] T. Hedrén - Das Proportionalwahlsystem. Von E. von Heidenstam
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III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.
rückstehn lassen. — Der andere charakteristische Zug ist die grosse Anzahl
von Staatsbeamten im Reichstage — auch von sog. Vertrauensmännern,
d. h. Inhabern von Chefsposten in der staatlichen Verwaltung, die von der
Regierung ohne weiteres verabschiedet werden können. Nicht selten
stellen sich diese Beamten in Opposition zur Regierung, ohne dadurch
irgendwie ihre Stellung aufs Spiel zu setzen — ein sprechender Beweis für die
Achtung selbständiger Überzeugung und für die Mässigung, die eine so
schöne Frucht der weit gediehenen parlamentarischen Entwicklung
Schwedens darstellen. Eine weitere Frucht hiervon ist die Besonnenheit und
Ruhe, die die Diskussionen des Reichstags auszeichnen; zum Beweise
dessen dürfte es genügen anzuführen, dass es äusserst selten vorkommt,
dass ein Abgeordneter es sich erlaubt, einen Redner durch einen Zuruf zu
stören oder ihm ins Wort zu fallen, gleichwie es selten ist, dass der
Präsident einzugreifen braucht, höchstens dass er den Redner ersucht, bei der
Sache zu bleiben. Schärfere Korrektionsmassnahmen, wie sie in den
parlamentarischen Versammlungen gewisser Länder eine nahezu
alltägliche Erscheinung bilden, sind daher praktisch genommen unbekannt im
schwedischen Reichstage.
In der Zusammensetzung des Reichstages sind in letzterer Zeit einige
Veränderungen eingetreten, und noch grössere sind sicherlich zu erwarten.
Infolge teils der Zunahme des Industrialismus, teils der Einführung des
allgemeinen Stimmrechts zur Zweiten Kammer sowie der Ausdehnung des
kommunalen Stimmrechts, auf welchem die Zusammensetzung der
Wahlkorporationen bei den Wahlen zur Ersten Kammer, der Landstinge und
der Stadtverordnetenversammlungen, ruht, tendiert nämlich die Anzahl
Vertreter der Arbeiterklasse dahin, auf Kosten der Anzahl Vertreter der
selbständigen Landwirtsklasse zuzunehmen. Ausserdem ist es auch
klar, dass, besonders durch die Einführung von Diäten auch für die
Mitglieder der Ersten Kammer, diese letztere mehr und mehr »demokratisiert»
werden wird, indem die bisher an Zahl dominierenden Vertreter der
grossindustriellen, agrarischen und Beamteninteressen wohl immer mehr durch
Vertreter der »kleinen Leute» ersetzt werden dürften, eine Veränderung
in der Zusammensetzung dieser Kammer, die sicherlich nicht von den
Männern beabsichtigt war. welche die grosse Volksvertretungsreform der
1860er Jahre durchführten.
Das Proportionalwahlsystem.
Die Frage der Proportionalwahl in Schweden ist, obgleich erst
vor wenigen Jahren gelöst, gleichwohl von recht altem Datum. Schon
auf dem Reichstage im Jahre 1867 wurde der Vorschlag zur
Einführung der Proportionalwahl gemacht und in der Folgezeit auf
verschiedenen Reichstagen wiederholt, ohne dass er sich jedoch eine grössere
Beachtung, weder innerhalb noch ausserhalb des Reichstages, zuziehen
konnte. Erst auf dem Reichstag von 1902, als die Frage der Wahlform
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