- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 1. Staatsverfassung. Von E. Hildebrand - Die politischen Parteien. Von H. Brulin

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III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.

Vertrauensrat; die Mitgliederzahl des letzteren schwankt zwischen 24 (liberale
Sammlungspartei) und 9 (Lantmanna- und Bürgerpartei). Die Parteien in ihrer
Gesamtheit treten öfters zu geschlossenen Parteisitzungen zusammen, deren
Diskussionen und Beschlüsse allmählich eine immer grössere wirkliche Bedeutung
gewonnen haben.

Auch im Gemeindeleben tritt die Parteispaltung stärker hervor als
früher. Das Proportionalwahlsystem, wie es 1907—09 durchgeführt wurde,
hat u. a. dazu beigetragen, dass die Wahlen zum Landsting
(Provinzial-landtag) und die Stadtverordnetenwahlen nach bestimmteren Parteilinien
vor sich gehen, und die Vertreter der drei Hauptparteien in diesen
Körperschaften schliessen sich jetzt nach dem Muster des Reichstages oft in
Gruppen oder Klubs zusammen.

Die Entwicklung in demokratischer Richtung, die das gegenwärtige
politische Leben kennzeichnet, hat auch die Notwendigkeit und
Bedeutung von Landesorganisationen für die verschiedenen Parteien erhöht behufs
Bearbeitung der öffentlichen Meinung besonders bei politischen und
Gemeindewahlen. Die älteste dieser Organisationen ist die
sozialdemokratische. Schwedens sozialdemokratische Arbeiterpartei, die sich 1889
konstituierte. 1902 wurde als Unterlage für die liberale
Sammlungspartei der Freisinnige Landesverein geschaffen, und 1904 bildete die
Rechte den Allgemeinen Wählerbund.

Auch diese Vereinigungen weisen in ihrer Organisation grosse Ähnlichkeiten
auf. Am festesten gegründet scheint die sozialdemokratische zu sein. Die Partei
wird in erster Linie von den ihr angeschlossenen Arbeiterkommunen gebildet;
diese sind, in der Regel länsweise, zu Distrikten vereinigt mit der besonderen
Aufgabe, durch Organisationen in den Wahlkreisen (Kreisvorstände) die Wahlagitation
zu betreiben. Der Parteiwille kommt durch einen in der Regel alle drei Jahre
zusammentretenden Parteitag zum Ausdruck dessen Teilnehmer innerhalb der
Arbeiterkommunen gewählt werden. Der Parteitag wählt einen Parteivorstand
von 23 Mitgliedern und innerhalb dieses Vorstandes zur unmittelbaren Leitung
der Parteitätigkeit einen geschäftsführenden Ausschuss von 7 Mitgliedern, darunter
einen Vorsitzenden, einen Parteisekretär und einen Parteikassierer.

Der Freisinnige Landesverein wird von einem aus 60 Personen bestehenden
Vertrauensrat geleitet, der sich von 1914 ab in der Weise zusammensetzen wird,
dass jeder der 56 Wahlkreisverbände, zu denen die Lokalabteilungen des Vereins
zusammengeschlossen sind, jährlich einen Vertreter wählt, worauf die übrigen
von dem jährlich zusammentretenden Landeskongress gewählt werden. Der
Vertrauensrat wählt sowohl seinen Vorsitzenden wie auch den 15 Mann starken
geschäftsführenden Ausschuss; dieser wählt seinen Vorsitzenden selbst.

Im Allgemeinen Wählerbund bilden die Wahlkreisvereine die Grundlage der
Organisation. Der Hauptvorstand besteht aus 10 Personen, die von der jährlich
tagenden Bundesversammlung gewählt werden, ferner einem Vertreter für jeden
Wahlkreisverein. Der Hauptvorstand wählt selbst seinen Vorsitzenden und einen
geschäftsführenden Ausschuss von wenigstens 5 Personen, der gleichfalls seinen
Vorsitzenden selbst wählt.

Besonders zur Zeit der politischen Wahlen, aber auch bei den
Landstings- und Stadtverordnetenwahlen entfalten diese Organisationen eine
lebhafte äussere Tätigkeit unter Anwendung der üblichen Agitationsfor-

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