Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Vorschläge zur Reorganisation der Ministerien. Von A. Unger - Amtliche Statistik. Von K. A. Edin
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III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.
Ausfertigung findet gleichfalls — unter wesentlich vereinfachten Formen — durch
die Abteilungen oder Kontore unter Mitwirkung des zuständigen Protokollführers
statt. Die Chefs der Abteilungen erhalten die allgemeine Bezeichnung
Ministerialdirektoren .
Neben den Abteilungen und Kontoren wird in jedem Ministerium ein
Mini-sterialkabinett eingerichtet mit einem Generalsekretär als Chef und vortragenden
Räten sowie Kanzleisekretären als Beamten. Der Generalsekretär fungiert auch
als Ministerialdirektor. Er hat sich mit den Vorlagen für den Reichstag und den
von ihm ausgehenden Schriftstücken zu beschäftigen und bei der gesetzgeberischen
Arbeit mitzuwirken, die Konzepte zu den Protokollen des Staatsrates und zu
gewissen Ausfertigungen zu prüfen, bei den Vorträgen in den Ministersitzungen
zugegen zu sein usw. Er soll ferner dem Minister in allem zur Seite stehen, was zu
den Amtsgeschäften des Ministeriums gehört. — In den einzelnen
Ministerialkabi-netten sollen u. a. Angelegenheiten erledigt werden, die das Ministerium im
ganzen betreffen, Beschwerden über Beschlüsse der Abteilungen oder Kontore sowie
gewisse besondere Angelegenheiten der verschiedenen Ministerien, die gegenwärtig
keiner vorbereitenden Behandlung in einem Zentralamt unterliegen. Die
Mini-sterialkabinette sollen auch für die Protokollführung im Staatsrat sowie für die
Vorträge und die Protokollführung im Oberverwaltungsgericht und in der
Kommission zur Prüfung der Gesetzentwürfe sorgen.
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Gehaltsbezüge der Minister zu erhöhen
und zwar für den Ministerpräsidenten auf 25 000 Kronen, für den Minister des
Äussern auf 30 000 Kronen, für die übrigen Minister auf 20 000 Kronen und für
die Minister ohne Portefeuille auf 17 000 Kronen jährlich festzusetzen. Auch
zur Gehaltsregulierung für die Ministerialkabinette und für das Ministerium des
Äussern hat die Kommission Vorschläge gemacht.
Nach der Auffassung der Kommission ist die Einrichtung von Amtslokalen
für die Ministerien in ihrer neuen Gestalt von wesentlicher Bedeutung für die
Durchführung der vorgeschlagenen Organisation der Ministerien. Die Kommission
hat auch einen Plan zur Lösung der Frage entworfen; dieser läuft darauf hinaus,
die Ministerien in möglichst weitem Umfange in Gebäuden auf dem Grundstück
des jetzigen Gebäudes der Ministerien und den angrenzenden Grundstücken sowie
auf Riddarholmen zusammen unterzubringen.
Die amtliche Statistik.
Schweden ist »das klassische Land der Bevölkerungsstatistik». Aber
auch auf vielen anderen Gebieten ist die schwedische Statistik von
bedeutendem Werte und alten Ursprungs, was sich aus dem hohen
Standpunkte erklärt, den die schwedische Verwaltung schon frühzeitig
erreichte, wie das im Vorhergehenden dargelegt worden ist.
Die umfangreichen Sammlungen höchst wertvollen statistischen Materials, die
in Schwedens Archiven aufbewahrt werden, und die die Entwicklung von
Jahrhunderten beleuchten, sind bisher nur in geringem Masse zum Gegenstande
wissenschaftlicher (statistisch-geschichtlicher) Behandlung gemacht worden.
Die ältesten statistischen Serien sind die Steuerlisten des Kammerarchivs
(Vogts- und Zollurkunden usw.) aus der Mitte des 16. Jahrhunderts.
Bahnbrechend sind H. Forsseils auf dieses Material gegründete Arbeiten über Schwedens
Landwirtschaft und Bevölkerung während der zweiten Hälfte des 16.
Jahrhunderts gewesen. Es ist zu bedauern, dass diese Forschungen nicht auf die 1620er
(und 1630er) Jahre haben ausgedehnt werden können, wo das landwirtschafts-,
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