Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Amtliche Statistik. Von K. A. Edin
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DIE AMTLICHE STATISTIK.
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händels- und bevölkerungsstatistische Steuermaterial reichlicher als vielleicht für
irgend eine andere Periode fliesst.
Die seit der Jahrhundertwende bestehenden Landesarchive bieten in den der
Forschung zuvor ziemlich unzugänglichen Kirchenbüchern ein sehr reichhaltiges
und vielgestaltiges bevölkerungsstatistisches Material, das bisher, jedenfalls für
die Zeit vor dem Beginn der offiziellen Statistik um die Mitte des 18.
Jahrhunderts, so gut wie unbearbeitet ist. Die Führung von Kirchenbüchern kam
in Schweden verhältnismässig spät in Gang. Die erste diesbezügliche
bischöfliche Verordnung wurde 1608 für das Erzstift erlassen und schreibt nur die
Führung von Tauf- und Trauregistern vor. Die Kirchenbuchführung scheint in
Europa im Zusammenhang mit der Reformation einen neuen Aufschwung
erhalten zu haben; gleichwie in Schweden zu Beginn des 17. Jahrhunderts legte man
das Hauptgewicht auf die Taufregister, einer direkten Angabe nach als Schutz
gegen die Wiedertäufer. Das älteste bekannte erhaltene (bevölkerungsstatistische)
Kirchenbuch ist das der Heiligen Dreieinigkeitsgemeinde (in Uppsala) von 1608.
Sonst sind nur wenige derartige alte Kirchenbücher aus dem Erzstift
erhalten. Für das Stift Västerås finden sich mehrere Kirchenbücher bereits aus
den 1620er Jahren, teilweise mit einem sehr reichhaltigen Inhalt, nach einem
vom Bischof Johannes Rudbeckius aufgestellten detaillierten gedruckten Formular.
Für die 1620er und 1630er Jahre können sie in mehreren wichtigen Hinsichten
(insbesondere in moralstatistischer Beziehung) aus Rudbeckius’ Tagebüchern und
aus den Domkapitelsprotokollen ergänzt werden. Zu Anfang der 1630er Jahre
wurden Vorschriften über die Führung von Kirchenbüchern für das Stift
Linköping erlassen. Einige recht ausführliche sind aus dieser Zeit erhalten (wie
für das Stift Västerås auch Begräbnisbücher), desgleichen ein paar ältere, eines
von 1616. Besonders wertvoll sind einige von den Angaben dieser älteren
Kirchenbücher (vor 1686) über die Todesursachen (Epidemien usw.). Da die im
Kriege Gefallenen der Regel nach in den Begräbnisbüchern fehlen, sind indessen
die Sterbeziffern in Kriegszeiten bedenklich unvollständig. Glücklicherweise
können diese Angaben vom Ende der 1620er Jahre an meistens aus den
kirchspielsweise geführten Gefallenenlisten des Kriegsarchivs, mit Angaben über Datum
und Ort der Schlacht, ergänzt werden — ein sicherlich ganz einzig dastehendes
ilate-rial. Leider ist die entsprechende Materialserie des Marinearchivs nicht von
derselben guten Beschaffenheit. Nachdem das Kirchengesetz von 1686 der hier
und da bereits beträchtlich früher vorkommenden Kirchenbuchführung eine für
das ganze Reich gesetzlich festgelegte Form verliehen hatte — eine Form, die
in wichtigen Hauptzügen noch heute gilt — liegt ein einigermassen gleichartiges
bevölkerungsstatistisches Material für das ganze Land vor.
Ein reichhaltiges rechts-, insbesondere kriminalstatistisches Material liesse sich
aus den Gerichtsbüchern des Reichsarchivs und der Landesarchive und aus den
im Kammerarchiv aufbewahrten Listen über Geldstrafen gewinnen.
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