Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Gefängniswesen. Von V. Almquist
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DAS GEFÄNGNISWESEN.
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tung von Gefängnisstrafen an Stelle von Geldstrafen aufgenommen waren, 15 996.
In den beiden letztgenannten Gruppen waren 53 resp. 814 Frauen.
Endlich möge in diesem Zusammenhange die Zahl der Hinrichtungen in
älterer und neuerer Zeit angegeben werden. Auf je eine Million Einwohner kamen
in den Jahren 1749—73 jährlich 14"9i Hinrichtungen, während der Jahre
1774—95 jedoch nur 4’oc. Während der letzten 10 Jahre ist nur eine Person
hingerichtet worden.
Seitdem die bedingungsweise Freigabe (1907) hier im Lande eingeführt ist,
sind also, bis April 1913, 125 Strafgefangene freigegeben. Das Resultat ist
besonders gut gewesen, da nur einer als während der Probezeit rückfällig gemeldet
worden ist.
In den Strafanstalten werden die Gefangenen hauptsächlich mit Arbeiten auf
Rechnung der Staatsverwaltung beschäftigt, besonders mit Tischlerei, Schneiderei,
Schuhmacherei, Sattlerei und Bürstenbinderei, worin die Gefangenen von
geschickten Arbeitsleitern unterwiesen werden. Zu dem Zweck werden die
Verurteilten nach der Beschäftigung, wofür sie am geeignetsten erscheinen, auf die
verschiedenen Strafanstalten verteilt, und in jedem grösseren Gefängnis werden
gewisse Beschäftigungen gepflegt. In der Zwangsarbeitsanstalt auf Svartsjö, die
mit einem grossen Landgebiet verbunden ist, wird mit Hülfe der Zwangsarbeiter
ein umfassender Ackerbau verbunden mit Viehzucht und Steinhauerei betrieben,
an der Zwangsarbeitsanstalt in Landskrona wird ein Teil der weiblichen
Gefangenen mit Gartenbau, besonders zur Hervorbringung von Apothekergewächsen,
beschäftigt.
Betreffs der Entwicklung des Arbeitsbetriebes in den Gefängnissen mag
mitgeteilt werden, dass im Jahre 1904 der Arbeitswert 211 372 Kronen 73 öre
betrug, mit einem Nettogewinn von 153 702 Kronen 12 Öre nach Abzug der
Unkosten; das Jahr 1911 hat einen Arbeitswert von 658 266 Kronen 15 Öre
mit einem Reingewinn von 551 111 Kronen 98 öre aufzuweisen.
Bezüglich der Gefangenenbehandlung ist schon gesagt worden, dass dieselbe
sich in erster Linie auf das Zellensystem gründet. Nur die relativ wenigen
Gefangenen, die zu mehr als drei Jahren Zuchthausstrafe verurteilt sind, sowie
die zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe Verurteilten gehen nach den drei Jahren
Einzelhaft zu gemeinsamen Arbeitssälen über, wogegen sie des Nachts und
während der Freizeit in Nachtzellen sorgfältig allein gehalten werden. Die
Zwangsarbeitsanstalten, in denen die Arbeit gemeinschaftlich verrichtet wird, sind alle
mit Nachtzellen versehen.
Bei der Anwendung des Zellensystem es strebt man danach, durch regelmässige
und geordnete Arbeit, die in der Regel häufige Besuche der Arbeitsleiter nötig
macht, durch täglichen Aufenthalt im Gefängnishof während mindestens einer
halben Stunde, durch rationelle Körperübungen und Gymnastik sowohl in der
Zelle als auch draussen unter Kommando im Promenadenhof, durch sorgfältig
ausgewählte Gefängnisbibliotheken (mit zusammen ca. 50 000 Bänden), durch
Religions- und Schulunterricht sowie durch Zellenbesuche seitens der
Gefängnisbeamten und teilweise auch seitens freiwilliger Besucher nach Möglichkeit
einer für die Gefangenen schädlichen Isolierung entgegenzuwirken und die
Strafe für sie erspriesslich zu machen. Es wird eine äusserst genaue
Durchführung der gegebenen Ordnungsvorschriften beobachtet; alle Arten von
Genussmitteln, wie z. B. Rauch- und Schnupftabak, sind sowohl den Strafgefangenen
als auch den eine Umvandlungsstrafe Abbüssenden verboten. Die
Untersuchungsgefangenen und Gefängnissträflinge, die sich einen besseren Unterhalt und
grössere Bequemlichkeit verschaffen wollen und können, als im Gefängnis im
allgemeinen üblich ist, haben dazu das Recht, soweit Ordnung oder Sicherheit im
Gefängnis dadurch nicht gestört werden. Von der Gefängnisverwaltung sind jetzt
Vorschläge über die Einschränkung der Einzelhaft für die jüngsten und die wei-
20—130177. Schweden. 1.
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