- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
308

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Gesundheits- und Krankenpflege. Von C. E. Waller, R. Moosberg und A. Levertin

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

308

III.

STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.

Anzahl Todesfälle an Pocken.
Auf 1 Million Einwohner.

H ITITIII

"»f ’

. Ol___

Ar 1730 GO :n

90 1800 10

50 40 50

80 90 1900 10

unter einander und waren keiner medizinischen Behörde unterstellt. Der
Beginn eines geordneten Medizinalwesens lässt sich erst weit später
wahrnehmen. Einige praktische Ärzte in Stockholm erhielten auf ihr
untertäniges Gesuch die Berechtigung, ein Collegium medicorum zu bilden,
das von der Vormundschaftsregierung für Karl XI. im Jahre 1663
privilegiert wurde, äus diesem anfangs privaten Kreise von Ärzten entwickelte
sich allmählich die Behörde, der es zukam, die Gesundheits- und
Krankenpflege des Reiches zu überwachen.

Die Oberaufsicht über die gesainte schwedische medizinische
Verwaltung wird für die zivilen Institutionen von dem Obermedisinaiamt
(Medicinalstyrelsen) und für die militärischen von dem Sanitätsamt der
Heeresverwaltung (Arméförvaltningens sjukvårdsstyrelse) und der
Sanitätsabteilung der Marineverwaltung (Marinförvaltningens
sanitetsavdel-ning) ausgeübt. Das Obermedizinalamt besteht aus einem Vorsitzenden,
mit dem Titel Generaldirektor, und fünf Mitgliedern, vier Ärzten und
einein Veterinär. Chef des Sanitätsamtes der Heeresverwaltung ist der
Generalstabsarzt (överfältläkaren) und Chef der Sanitätsabteilung der
Marinenverwaltung der Generalstabsarzt der Marine (marinöverläkaren).
Diese Beamten werden von der Kgl. Regierung ernannt.

Ein jeder, der das medizinische Lizentiatexamen abgelegt hat, ist zur
Ausübung der Tätigkeit als Arzt befugt. Der Studienkursus des
schwedischen Studierenden der Medizin ist lang, indem er etwa 9—10 Jahre nach
Ablegung der Reifeprüfung beträgt. Im allgemeinen wird vor Beendigung
der Studienzeit das 28., 29. Lebensjahr überschritten. Die Befugnis zur
Ausübung ärztlicher Tätigkeit steht seit 1870 auch Frauen zu. Die Ärzte
erhalten ihre Ausbildung an den beiden Universitäten des Reichs in
Uppsala und Lund. sowie am Karolinischen Institut in Stockholm.

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Mon Dec 11 19:14:07 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/schwed13/1/0332.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free