- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Gesundheits- und Krankenpflege. Von C. E. Waller, R. Moosberg und A. Levertin

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III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.

der die Reifeprüfung und die zahnärztliche Prüfung abgelegt hat.
Letztere erfordert eine Studienzeit von mindestens drei Jahren. Ihre
Ausbildung erhalten die Zahnärzte in dem Zahnärztlichen Institut des
Karo-linischen Instituts in Stockholm.

Hebammen gab es Ende des Jahres 1911 2 987, entsprechend 31-9 auf je
zehntausend Frauen zu Anfang des Jahres im Alter von 20—45 Jahren,
oder ungefähr 62 auf zehntausend verheiratete Frauen in einem Alter von
weniger als fünfundvierzig Jahren. Der Ausbildung von Hebammen
dienen Anstalten in Stockholm und Gotenburg. Die Lehrzeit beträgt neun
Monate. Danach machen die meisten Hebammen auch einen Kursus in
der instrumentalen Entbindungskunst durch. In gewissen
Ausnahmefällen besitzt eine solche Hebamme dann das Recht, bei der Ausübung
ihres Berufes Instrumente anzuwenden. Für ältere Hebammen werden
an den Unterrichtsanstalten Wiederholungskurse veranstaltet.

In den 11 öffentlichen Entbindungsanstalten des Landes mit 382 Plätzen
wurden im Jahre 1911 zur Pflege 11 212 Patientinnen aufgenommen. Von
diesen starben 27, entsprechend O’s %. Die Pflegezeit betrug im Durchschnitt
für jede Patientin lO’i Tage.

Noch besteht in Schweden das aus der alten Baderzunft
hervorgegangene Feldsehergewerbe. Es wird gegenwärtig von etwa fünfzig
Feldsehermeistern, die sich über die Städte des Landes verteilen, vertreten.

Nach einer Lehrzeit von etwas mehr als einem Jahr und danach abgelegter
Prüfung wurde dem Feldschermeister die Befugnis erteilt, Wunden, äusserliche

Phot. Aug. Wahlström, Falun.

Kranlcenliaussaal in einer Provinzstadt.

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