Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 3. Kommunalverwaltung. Einl. von G. A. Aldén - Selbstverwaltung der Kommunen. Von G. A. Aldén
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III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.
gewählte Finanzdeputation (drätselkammare), die den städtischen Besitz
verwaltet.
Im Gegensatz zu dem Lande setzen die Städte ausserdem eine Menge
Sonderdeputationen für bestimmte Angelegenheiten ein, wie für
Armenpflege, Gesundheitspflege, Bauwesen, Feuerlöschwesen usw., welche alle
unter der Aufsicht des Magistrats stehen. Für die Städte sind auch
besondere Ordnungsvorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit erlassen; über ihre Befolgung zu wachen liegt der
Polizeibehörde ob. — Die Stadt Stockholm weicht auch in diesem Falle
teilweise von den übrigen Städten ab, nämlich durch eine grössere Anzahl
Sonderdeputationen. Im allgemeinen lässt sich sagen, dass in Stockholm
die Stadtverordnetenversammlung sich mit der Verwaltung bedeutend
mehr, der Magistrat dagegen bedeutend weniger als in anderen Städten
befasst.
Zu allen kommunalen Ämtern in Land- und Stadtkommunen können
seit 1909 sowohl stimmberechtigte Frauen als Männer gewählt werden.
Mehr als 50 Frauen bekleiden gegenwärtig Ämter als Stadtverordnete,
und mehrorts sind Frauen Mitglieder von Schul- und
Armendeputa-tionen.
E) Betreffs der Finanzen der Kommunen seien einige Daten in
den Tabellen 55—57 mitgeteilt. Sie beziehen sich auch auf die
Geldmittel, die von den kirchlichen Kommunalbehörden verwaltet werden.
Die Kommunalsteuern beliefen sich, wie aus Tab. 55 hervorgeht, während der
Jahre 1876—-80 auf etwa 23 V2 Millionen Kronen jährlich, im Jahre 1910
dagegen auf 88 V2 Millionen Kronen.
Unter den in Tab. 57 aufgeführten Aktiven in Form von Grundstücken im
Jahre 1910 sind die Volksschulgebäude mit 108’4 Mill. Kr, die
Armenpflegeanstalten mit 36’7 Mill., Kathäuser, Stadthäuser und Gemeindehäuser mit 21 Mill.,
die Krankenhäuser in den Städten mit 23 Mill., die Schulanstaltsgebäude in
den Städten mit 22’ü Mill., die Gas- und Elektrizitätswerke mit 50’2 Mill.,
die Wasserleitungen mit 50.l Mill. usw. angesetzt worden. Unter die Aktiva
in Tab. 57 sind dagegen nicht Grundstücke und Fonds aufgenommen, die
unter der Verwaltung der Kommune, nicht aber zu ihrer Verfügung stehen;
hierher gehören Kirchen in einem Werte von 132.6 Mill. Kr, Dienstwohnungen für
Geistliche usw. im Werte von 74 Mill. sowie Schenkungsfonds im Betrage von
84 Mill. Kr oder insgesamt 290’6 Mill. Kr. Werden diese Werte zu den völlig
Tab. 57. Finanzen der Kommunen.
(In 1 000 Kr für das Jahr 1910) Einkünfte Ausgaben Aktiva Passiva
[-Grundstücke-]
{+Grund- stücke+} i Sonstige Summa
Land............. 55 685 58 036 111100 40 849 151 949 65 782
Städte 2............ Land und Städte 1910 122 945 134 821 536 032 137 976 (»74 OOS 527 362
178 (530 192 857 647 132 178825 825 957 593144
1 Einschliesslich der Inventarien. — 2 Einschliesslich gewisser Marktflecken.
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