Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 3. Kommunalverwaltung. Einl. von G. A. Aldén - Selbstverwaltung der Kommunen. Von G. A. Aldén - Armenpflege. Von Agda Montelius
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ARMENPFLEGE.
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disponiblen Aktiven der Kommunen (826 Mill. Kr nach Tab. 5") hinzugefügt,
so ergibt sich als Endsumme 1 116"6 Mill. Kr.
In die Aktiva der Kommunen sind auch nicht die grossen Waldfouds
eingerechnet, die gewisse Kommunen in Dalarne und Norrland (oder eigentlich die
Grundbesitzer in diesen Kommunen) in letzteren Zeiten durch Verkauf von
Gemeindewäldern erworben haben. Diese Fonds sind bisweilen sehr bedeutend
(für die Kommunen Orsa und Älvdalen bezw. 10 und 5 Millionen Kronen), und
doch werden sie in Zukunft noch weiter ansteigen, da nicht das Eigentumsrecht
an den Wald, sondern nur das Abtriebsrecht auf gewisse Jahre verkauft worden
ist. In derartigen Kommunen werden alle Arten von Steuern aus diesen Fonds
(auch für die nicht grundbesitzenden Mitglieder der Kommunen) bestritten, und
alle öffentlichen Einrichtungen der Neuzeit (Schulen, Wege, Brücken,
Eisenbahnen, Telephon, moderne Beleuchtung usw.) werden angeschafft und aufs
reichlichste ausgestattet — ein höchst eigentümliches Schauspiel in Gegenden, die
noch vor nicht langer Zeit zu den abgelegensten und unansehnlichsten in ganz
Schweden zählten.
Armenpflege.
In früheren Zeiten lag die Armenpflege in Schweden in erster Linie
den Verwandten der Armen ob, falls solche mit Grundbesitz vorhanden
waren, der damals die eigentliche Form von Vermögen bildete. Die
Grundbesitzer hatten auch ihre Knechte — die Feldarbeiter — zu ernähren, die
entweder geborene Knechte waren oder es freiwillig geworden waren. Mit
der Einführung des Christentums verringerte sich allmählich die Zahl der
Knechte, und schliesslich wurden beide Formen der Knechtschaft
aufgehoben. »Viele liefen herrenlos umher» und erwarben ihren
Lebensunterhalt mit Betteln.
Im Mittelalter nahm sich hauptsächlich die Kirche der Armenpflege
an, speiste die Reisenden und baute für Kranke und Arbeitsunfähige in
der Nähe der Kirchen und Klöster Hospitäler und
Heilige-Geist-Hospi-täler; die Mittel dazu erhielt man teils aus dem Zehnten der Bauern, teils
durch Geschenke und Stiftungen, die aus religiösen Beweggründen der
Kirche zugewiesen wurden. Gleichzeitig betonten jedoch mehrere
Landschaftsgesetze die Verpflichtung der Familie, für arme Angehörige zu
sorgen, und die Kirche überliess einen Teil des Armenzehnten den Bauern,
damit diese ihn selbst für Arme, Nahestehende wie Reisende,
verwendeten.
Zur Zeit der Reformation wurden sowohl der Zehnte wie die der
Kirche gehörigen Anstalten vom Staate eingezogen. Doch wurden die
letzteren teilweise in gesetzliche Zufluchtsorte für Kranke und Elende
umgewandelt. Nun begann ein Kampf gegen unbefugte Bettelei, die sich
dank den mittelalterlichen Zuständen in unerhörtem Masse entwickelt hatte,
weil nämlich das Geben von Almosen geistliche Privilegien mit sich
brachte. Doch wurde dieser Kampf vergeblich geführt, ungeachtet
wiederholter, immer schärferer Strafbestimmungen gegen diejenigen, welche ohne
Erlaubnis, d. h. ohne den von der Kirchenbehörde ausgestellten, für ein
bestimmtes Gebiet geltenden sog. Bettlerpass, bettelten. Für die Ar-
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