- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 5. Kirchliche Verhältnisse. Von K. B. Westman

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DIE KIRCHLICHEN VERHÄLTNISSE.

3K3

Die Johanniskirche in Stockholm.

Genuss einer Dienstwohnung. Die Geistlichen auf dem Lande beziehen eine
geringe Entschädigung für Fahrausgaben. Die Mittel des Kirchenfonds sind
derart bemessen, dass er auch für eine Anzahl Emeritusgehälter ausreichen soll.
Pensionen gibt es bisher für die Geistlichen selbst nicht, wohl aber für ihre
Witwen und unversorgten Kinder. Diese werden aus einer besonderen Kasse
bestritten, die durch die Zusammenlegung des Jahreseinkommens sämtlicher
ordentlichen geistlichen Amtsstellen im Reiche gebildet worden ist und durch
obligatorische Abgaben unterhalten wird. Das Gehalt der Bischöfe, das keine
Neuregulierung erfahren hat, beträgt laut offizieller Schätzung für den
Erzbi-schof 16 000 Kr und für die übrigen 10 000 bis 15 000 Kr. In mehreren
Fällen werden diese Beträge in Wirklichkeit überschritten.

Die kirchliche Kommune (die Gemeinde, das Kirchspiel) bildete schon
frühe die Grundlage auch für das weltliche Kommunalleben. Nirgends

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