Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 5. Kirchliche Verhältnisse. Von K. B. Westman
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DIE KIRCHLICHEN VERHÄLTNISSE.
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ge bestimmt, »wie sie in der unveränderten Augsburgisclien Konfession
sowie in dem Beschlüsse der Uppsalaer Synode vom Jahre 1593
angenommen und erklärt ist». Das Kirchengesetz dagegen spricht ausserdem
von dem ganzen Konkordienbuche als der Erklärung der Lehre.
Emanuel Sieedenborg.
Das neologische Handbuch v. J. 1811 wurde 1894 durch ein neues ersetzt,
das treuer die lutherische Tradition bewahrt. In Zusammenhang damit hat die
Musik zur Messe eine reichere und mehr abwechselnde Form erhalten. Zwei
neue Jahrgänge Predigttexte wurden ausser den alten im Jahre 1860
vorgeschrieben. Das Wallinsche Gesangbuch v. J. 1819 ist noch in Gebrauch.
Vorschläge zu seiner Revision sind mehrmals gemacht worden; der letzte (1911)
stammt von der dazu eigens eingesetzten Gesangbuchskommission her.
Die Kirchenbibel ist andauernd »Karls XII. Bibel» (v. J. 1703), eine
Revisionsarbeit hat aber seit Ende des 18. Jahrhunderts auf der Tagesordnung
gestanden. Sie nähert sich nun ihrer Vollendung; eine revidierte
Probeübersetzung des Alten Testaments wurde 1903, des Neuen Testaments 1912
herausgegeben.
Während der letzten Jahrzehnte hat das neuerwachte kirchliche Interesse, im
Verein mit dem historisch-künstlerischen, umfangreiche Restaurierungen, beson-
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