Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström
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IV.
DAS UNTERRICHTSWESEN UND DIE
GEISTIGE KULTUR.
Die Fürsorge für den Unterricht lag früher der Kirche ob. Es
war dies natürlich zu einer Zeit, wo die wissenschaftliche Bildung
überhaupt sich nicht sonderlich weit über den Umfang der theologischen
Bildung hinaus erstreckte, und wo der Unterrichtsberuf noch keine solche.
Entwicklung erlangt hatte, dass nicht die Ausbildung für den geistlichen
Beruf auch für ihn hinreichend gewesen wäre. Im Laufe der Zeiten hat
indessen die wissenschaftliche Forschung ein neues Gebiet nach dem anderen
in Besitz genommen, die theologische Bildung hat ihre ursprüngliche
Universalität verloren und einen, relativ betrachtet, immer mehr speziellen
Charakter erhalten. Ferner sind infolge der pädagogischen Entwicklung
die Forderungen an den Unterricht verschärft worden, so dass die
Ausübung und Leitung dieser Tätigkeit nunmehr ihre besondere Vorbereitung
und Sachkenntnis verlangt. Infolge dieser und anderer Umstände ist man
der Ansicht, dass die Kirche gegenwärtig nicht mehr den Anspruch auf
die früher für sie selbstverständliche Vormundschaft in Bezug auf
Unterricht und Wissenschaft erheben kann, und die Entwicklung scheint
demzufolge auf eine Trennung zwischen Kirche und Schule hinzugehn.
Kirche und Schule gehören zurzeit in den Amtsbereich desselben Ministeriums,
des Kultusministeriums (Ecklesiastikdepartementet). Eine von der Regierung
niedergesetzte Kommission hat indessen in ihrer neulich überreichten Denkschrift
vorgeschlagen, dass das genannte Ministerium, nach Ausscheidung der kirchlichen
Angelegenheiten, in ein Ministerium für öffentlichen Unterricht, Wissenschaft
und Kunst umgewandelt werden soll. — Bis vor kurzer Zeit waren die aus
Geistlichen und Laien bestehenden Domkapitel Kreisdirektionen für die Behandlung
nicht nur geistlicher Angelegenheiten, sondern auch von Angelegenheiten, die
die höheren Schulen und das Volksschulwesen betrafen. Im Jahre 1904 wurde
jedoch eine Zentraldirektion für die höheren Schulen eingerichtet, wodurch die
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