Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 1. Volksunterricht. Von J. M. Ambrosius
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382 IV. DAS UNTERRICIITSWESEN UND DIE GEISTIGE KULTUR.
Tab. 60. Anzahl Volksschulen.
Jährlich Gesamtanzahl Volksschulen Davon wandernde2 [-Wandernde Schulen-] {+Wan- dernde Schu- len+} in %
Höhere
Volksschulen Volksschulen Kleinere
Volksschulen Kleinschulen Summa [-Volksschulen Kleinere Volksschulen Klein-scbulen-] {+Volks- schulen Klei- nere Volks- schulen Klein- scbulen+} Summa
1886 ...... 11 4 323 1 128 4 597 10 059 821 532 1846 3199 31-8
1886—90 .... 11 4 433 1191 4 713 10 348 803 540 1803 314<i 30-4
1891—95 .... 12 4 633 1382 4 891 10 918 745 579 1640 2 964 27-1
1896- 00 .... 15 4 872 1613 5143 11643 673 668 1405 2 74« 235
1901—05 .... 18 5511 2 066 5 728 13323 525 755 1 121 2 401 18-0
1906—10 .... 25 5 967 2 309 6184 14 485 319 722 823 1864 12-9
1910...... 31 6151 2 397 6 352 14 931 240 717 722 1679 11-2
1911...... 32 6 204 2 447 6 434 15 117 220 728 670 1618 10-7
Obrigkeit die Kirchengemeindeversammlung (»kyrkostämman») ist.1
Vorbereitende und ausführende Behörde ist der Schulrat, der aus dem
Pfarrer als Vorsitzendem und vier anderen Mitgliedern (Männern oder
Frauen), die von der Kirchengemeindeversammlung gewählt sind, besteht.
An den Sitzungen des Schulrats darf einer der in dem Schulbezirk
angestellten Lehrer (Männer oder Frauen) mit beratender, nicht aber
be-scliliessender Stimme teilnehmen. Mindestens einmal während jedes
Schuljahres hat der Vorsitzende des Schulrats das Lehrerpersonal zu einer
Beratung über das Volksschulwesen des Bezirks zu berufen.
In jedem Schulbezirk soll es mindestens eine Volksschule geben, die,
wenn irgend möglich, fest2 sein soll. In der Regel ist die Volksschule in
zwei Abteilungen eingeteilt: die Kleinschule (»småskolan») für die
Anfänger und die eigentliche Volksschule für die mehr Vorgeschrittenen.
Für die Schüler, die den obligatorischen Schulkursus in der eigentlichen
Volksschule durchgemacht haben, werden ausserdem in vielen
Schulbezirken freiwillige Fortbildungskurse veranstaltet.
Diese Fortbildungskurse sind entweder als sog. Fortbildungsschulen
(»fortsättningsskolor») mit kurzer Unterrichtszeit (mindestens 180 Unterrichtsstunden im
Jahre) eingerichtet, für Schüler bestimmt, die den vollständigen Volksschulkursus
durchgemacht haben, und deren Zeit gewöhnlich stark durch Erwerbsarbeit in
Anspruch genommen ist, oder auch bilden sie eine höhere Abteilung der
Volksschule, wobei dann der Unterricht längere Zeit umfasst, zwei bis drei
Schuljahre. Eine solche höhere Abteilung ist in vielen Städten eingerichtet worden.
Eine andere Schulform, im Jahre 1858 eingeführt und seitdem wesentlich
vervollkommnet, ist die höhere Volksschule, die den Zweck verfolgt, Kindern,
die die eigentliche Volksschule durchgemacht haben, Gelegenheit zu geben, sich
ein höheres Mass von allgemein bürgerlicher und praktischer Bildung
anzueignen. Die Kompetenzforderungen für die Lehrer sind bedeutend strenger als
sonst bei der Volksschule. Die meisten höheren Volksschulen sind auf dem
Lande eingerichtet, mehrorts gemeinsam für gewisse Schulbezirke.
1 Für gewisse Städte gelten besondere Bestimmungen, über welche unten nähere
Auskunft erteilt wird (Gesetz betreffend das Volksschulwesen in gewissen Städten).
2 Als »feste» Volksschule wird eine solche bezeichnet, in der der Unterricht das ganze
Schuljahr hindurch an derselben Stelle erteilt wird, eine »wandernde» Volksschule ist an
zwei, bisweilen drei, Stationen während verschiedener Zeiten des Schuljahres tätig.
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