Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 1. Volksunterricht. Von J. M. Ambrosius - Volksbildungsarbeit. Von G. A. Aldén, A. Dalin, K. Kjellberg, N. Lundahl und R. Sernander
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DIE VOLKSBILDUNUS ARBEIT.
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scher Hieb tung anzuspornen, neue Gedanken zu erwecken und die Neigung
auf neue Interessen zu lenken, sowie eine gute Zerstreuung in freien
Stunden zu gewähren. Sie sollen auf die Lektüre von Büchern vorbereiten
und auf sie hinweisen und sowohl dem Inhalt als der Form nach den
Voraussetzungen der Zuhörer angepasst sein. Sie dürfen alle
Gegenstände behandeln, nur soll darauf gesehen werden, dass nicht politische und
religiöse Streitigkeiten und Verhandlungen in Zusammenhang mit ihnen
vorkommen.
Zur Veranstaltung dieser Vorlesungen sind über das ganze Land hin sowohl
auf dem platten Lande als in den Städten Vorlesungsanstalten
(Arbeiterinstitute und Vorlesungsvereine) gegründet woiden. Auch auf den militärischen
Übungsplätzen werden derartige Vorlesungen veranstaltet.
Das Stockholmer Arbeiterinstitut, das erste in Schweden, wurde auf die
Initiative von Dr. Anton Nyström im Jahre 1880 gebildet.
Vom Jahre 1885 an sind den Vorlesungsanstalten staatliche Zuschüsse gewährt
worden. Für das genannte Jahr bewilligte der Reichstag auf gewisse
Bedingungen hin — unter anderen die, dass eine Vorlesungsanstalt, die einen
Staats-zuschuss geniessen will, nachzuweisen hat, dass sie an Beiträgen von der
Gemeinde oder Privatpersonen mindestens ebensoviel wie den nachgesuchten
Staats-zuschuss bezieht —- einen Betrag von 15 000 Kronen. Dieser Betrag ist dann
mehrmals erhöht worden und beläuft sich für das Jahr 1918 auf 270 000
Kronen. Die Anzahl der staatlich unterstützten Vorlesungsanstalten ist von 8 im
Jahre 1885 auf 124 im Jahre 1900 und 539 im Jahre 1913 gestiegen. Der
höchste Staatszuschuss zu einer Vorlesungsanstalt während des Jahres 1913 war
2 900 Kronen und der niedrigste 180 Kronen. Während des letztgenannten
Jahres wurden über 11 000 populärwissenschaftliche Vorlesungen gehalten. Die
Durchschnittsanzahl Zuhörer wird in einigen Vorlesungsanstalten zu 400—500
und in anderen zu 40—50 angegeben. Bei den meisten beträgt die
Durchschnittszahl Zuhörer etwa 100 in jeder Vorlesung.
Von dem obenerwähnten Staatszuschuss dürfen höchstens 8 000 Kronen als
Reisekostenbeitrag für Vorleser an abgelegenen und in ökonomischer Hinsicht
weniger leistungsfähigen Anstalten verwendet werden.
Um es den Vorlesungsanstalten zu ermöglichen, geeignete Vorleser zu erhalten,
sind Zentralbureaus zur Vermittlung populärwissenschaftlicher Vorlesungen
eingerichtet worden. Das erste von diesen wurde in Lund 1898 gebildet, das
zweite in Stockholm 1902 und das dritte in Gotenburg 1903. Diese Bureaus,
die seit dem Jahre 1906 Staatszuschuss geniessen — insgesamt 8 300 Kronen
für 1913 -— geben jährlich Verzeichnisse über von ihnen gebilligte Vorleser
und Vorlesungsstoffe nebst Angaben über Literatur zu den verschiedenen
Stoffen heraus, welche Vorlesungskataloge sämtliche Vorlesungsanstalten
unentgeltlich erhalten. Ausser diesen Zentralbureaus finden sich in gewissen Länen sog.
Vorlesungsverbände, die hauptsächlich die Rundreisen der Vorleser an den
Anstalten innerhalb des Läns anordnen, und einige von diesen Verbänden erhalten
gleichfalls einen kleineren Staatszuschuss. In der Regel erhält der Vorleser
ausser der Reisekostenentschädigung 25 Kronen für jede Vorlesung. Werden
Reisekosten, Saalmiete und andere Ausgaben zu dem Vorlesungshonorar
hinzugerechnet, so stellen sich die Kosten für jede Vorlesung auf etwa 40 Kronen im
Durchschnitt für das ganze Land.
Jede Vorlesungsanstalt wird von einem von derselben gewählten Vorstande
geleitet und hat einen von der Kgl. Provinzialregierung ernannten Inspektor,
der darüber zu wachen hat, dass die Bedingungen für den Bezug des
Staatszuschusses von der Anstalt erfüllt werden. Vom 1. November 1911 an ist von
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