- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
465

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 3. Der höhere Unterricht. Von P. E. Lindström

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PRIVATE HOCHSCHULEN.

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Stadtverordnetenversammlung festgesetzten Gesamtetats, welche Ämter an der
Hochschule vorhanden sein sollen, und zugleich auch die damit verbundenen
Gehälter. Der Vorstand ist auch befugt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums
und besonders gewählter Sachverständiger Professuren entweder nach
vorgängiger Bewerbung oder durch Berufung zu besetzen; die Ernennung ist aber
der Prüfung und Genehmigung der Kgl. Regierung zu unterstellen, die ihre
Entscheidung trifft, nachdem der Universitätskanzler sein Gutachten in der
Angelegenheit erstattet hat. Privatdozenten stellt der Vorstand auf Antrag des
Lehrerkollegiums an; eine solche Anstellung unterliegt der Prüfung des
Universitätskanzlers. Ebenso ist der Vorstand befugt, Lehrer ihres Amtes zu
entsetzen, jedoch nicht ohne die Prüfung und Genehmigung der Kgl. Regierung.

Die Aufsicht und Fürsorge für die Hochschule liegt in erster Linie dem
Rektor derselben ob, der von dem Lehrerkollegium unter den ordentlichen
Mitgliedern dieses letzteren auf drei Jahre gewählt wird, sowie dem Lehrerkollegium,
das aus denjenigen Lehrern besteht, die an der Hochschule eine Professur
bekleiden oder mit der Vertretung einer solchen beauftragt sind. Die Hochschule
soll künftig einmal eine humanistische und eine
mathematisch-naturwissenschaft-liche Sektion der philosophischen Fakultät sowie später eine juristische Fakultät
umfassen. Gegenwärtig sind nur solche Lehrstühle eingerichtet, die der
humanistischen Abteilung der philosophischen Fakultät angehören.

Im Herbst 1912 wurde der Unterricht an der Gotenburger Hochschule von
15 ordentlichen oder stellvertretenden Professoren, 13 Privatdozenten und 3
ausseretatsmässigen Lehrern der modernen Sprachen besorgt. Die Besoldung
der Professoren beträgt 7 500 Kr, wovon 5 000 Kr das feste Gehalt und 2 500
Kr Funktionszulage ausmachen, mit einer Alterszulage von 500 Kr und der
Berechtigung zum Bezüge einer dem festen Gehalt entsprechenden Pension bei
vollendetem 65. Lebensjahr und nach 25-jähriger Dienstleistung an der
Hochschule. Von den Privatdozenten beziehen zwei Gehälter im Betrage von bezw.
2 500 und 1 500 Kr jährlich. Die Einkünfte der ausseretatsmässigen Lehrer
der modernen Sprachen bestehen hauptsächlich aus den für ihren Unterricht
einfliessenden Abgaben.

Das Studienjahr der Hochschule beginnt am 1. September und zerfällt in
zwei Termine (1. Sept.—15. Dez. und 15. Jan.—31. Mai). Am Unterricht
sind teilzunehmen befugt teils Studierende, die nach Ablegung der
Maturitätsprüfung an der Hochschule eingeschrieben worden sind, teils Auskultanten, die
mit Erlaubnis des betreffenden Lehrers gegen Entrichtung einer besonderen
Gebühr an gewissen privaten Vorlesungen oder Übungen teilnehmen, teils endlich
Zuhörer, die ohne irgendwelche Abgabe die öffentlichen Vorlesungen besuchen.
Im Herbsttermin 1912 betrug die Anzahl der Studierenden an der Hochschule
235 und die Anzahl Auskultanten 33; die Anzahl Zuhörer bei den öffentlichen
Vorlesungen hat gewöhnlich etwa 1 000 betragen.

Jährlich gibt die Gotenburger Hochschule mit Unterstützung aus einem für
den Zweck gestifteten Fonds ein Jahrbuch (seit 1895) heraus, das
wissenschaftliche Abhandlungen und einen Bericht über die Tätigkeit der Hochschule
während des abgelaufenen Jahres enthält. Auch eine Serie populärwissenschaftlicher
Monographien wird von den Lehrern der Hochschule herausgegeben.

Die Fonds der Hochschule, die der Verwaltung der Finanzdeputation der
Stadt Gotenburg unterstellt sind, betrugen zu Ende dos Jahres 1911 insgesamt
etwa 3 680 000 Kr. Jährlich werden an Stipendien etwa 5 500 Kr verteilt. Die
Hochschule verfügt über ein eigenes Hochschulgebäude.

Sommerkurse an den Universitäten und Hochschulen. Nach dem Muster der
englischen »University-Extension»-Bewegung wird seit von 1893 in Uppsala und
Lund (alternierend) ein etwa 14-t,ägiger Vorlesungskursus für Personen, die keine
Gelegenheit haben, regelmässig an einem akademischen Unterricht teilzunehmen,

30—130177. Schweden. I.

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