- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 4. Der technische Unterricht. Von S. A. Söderblom

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Die Technische Hochschule in Stockholm.


Neue Statuten wurden von der Regierung am 8. Mai 1846 genehmigt. Sie
bezeichneten als Zweck des Instituts, »eine Unterrichtsanstalt für solche jungen
Leute zu sein, die sich einem industriellen Berufe widmen wollen, für dessen
rechte Ausübung Naturkenntnis und besonders chemisch- und
mechanisch-technische Kenntnisse erforderlich sind». Von diesem Zeitpunkt an rechnet die
Technische Hochschule ihr Dasein als höhere technische Unterrichtsanstalt. Die
Studienzeit sollte zwei Jahre umfassen, wurde aber bereits 1851 auf drei Jahre
ausgedehnt. Der Staatszuschuss für die Hochschule, der im Jahre 1813 sich
nur auf 475 Riksdaler Banco belief, wurde bei verschiedenen Gelegenheiten erhöht,
insbesondere von dem Reichstage im Jahre 1856 auf 49 500 Kr — ausser einer
Baubewilligung von 480 000 Kr — im Jahre 1864 auf 55 500 Kr, nebst einer
besonderen Bewilligung im Jahre 1866 von 106 000 Kr zur Einverleibung der
Faluner Bergschule in die Hochschule, für welchen Zweck die Bergwerkssozietät
einen Beitrag von 16 000 Kr gewährte, ausser einem weiteren Höchstbetrage
von 15 000 Kr jährlich zum praktischen Unterricht der Bergschulzöglinge;
worauf der Staatszuschuss im Jahre 1869 auf 75 000 Kr erhöht wurde. In dem
einleitenden Paragraphen der neuen Statuten vom 22. März 1867 wird als Zweck
der Hochschule angegeben, »jüngeren Leuten, die sich einem technischen
Lebensberufe widmen wollen, eine dazu erforderliche wissenschaftliche Ausbildung zu
vermitteln», woraus sich die Notwendigkeit einer Gliederung der Hochschule in
Fachschulen ergab: eine für Maschinenbaukunde und mechanische Technologie, eine
für chemische Technologie, eine für Bergwissenschaft mit drei Unterabteilungen
sowie eine für Wege- und Wasserbaukunde. Ein neuer Etat für das Institut
wurde von der Regierung am 12. Mai 1876, bei welcher Gelegenheit die
Lehranstalt ihre jetzige Benennung: Technische Hochschule erhielt, auf 139 200 Kr
festgestellt. Den neuen Statuten vom 2. März 1877 gemäss sollte das

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