Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 8. Öffentliche Sammlungen und Institutionen für Wissenschaft und Kunst. Die periodische Presse - Akademien und gelehrte Gesellschaften. Von B. Lundstedt
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516 IV. DAS T;NTERRICHTS W E SEX UND DIE GEISTIGE KULTUR.
mit 75 Mitgliedern, die wissenschaftliche Abteilung mit 30 Mitgliedern,
die Forst- und Gartenabteilung mit 15 Mitgliedern, die Abteilung für
Haushalt und Gewerbe mit 10 Mitgliedern, die mechanische Abteilung, mit 10
Mitgliedern und die ökonomische Abteilung mit 10 Mitgliedern.
In jeder Abteilung ist eins der Mitglieder Vorsitzender. Diese
Vorsitzenden bilden zusammen mit dem Präses, dem Vizepräses und dem
Sekretär den Verwaltungsausschuss der Akademie. Beamte dieses
Ausschusses sind der Sekretär, der Rechnungschef, ein Hilfsarbeiter, der
Bibliothekar und der Gartendirektor. Die Akademie hat einen eigenen
Kapitalfonds, der sich 1912 auf etwa 414 000 Kr ausser 227 400 Kr aus
Stiftungen belief; ausserdem bezieht sie einen Staatszuschuss von
12 500 Kr.
Man hat der Akademie ein Stück Ackerland bei Albano in der Nähe
von Stockholm als Experimentierfeld überlassen; dort liegt die
Zentralanstalt für Versuchswesen auf landwirtschaftlichem Gebiete, ferner das
Ackerbau- und Fischereimuseum der Akademie sowie ein Garten mit
dazugehöriger Gartenbauschule.
Die Kgl. Akademie der freien Künste (K. Akademien för de fria
konsterna) wurde am 21. März 1735 von K. G. Tessin gegründet.
Ihre Aufgabe besteht nach den jetzt geltenden Satzungen vom 13.
Juni 1908 hauptsächlich in der Förderung der Entwicklung der Malerei,
Bildhauerei und Baukunst und der übrigen bildenden Künste in Schweden.
Die Akademie besteht aus einem Kanzler — wenn ein solcher von der
Regierung ernannt wird —, aus ersten Ehrenmitgliedern (Mitgliedern des
königlichen Hauses), höchstens 12 schwedischen Ehrenmitgliedern und
höchstens 50 schwedischen Mitgliedern, ferner ausländischen Ehrenmitgliedern
und Mitgliedern in unbestimmter Zahl, die sämtlich von der Akademie
gewählt werden. Mitglieder können nur Künstler werden. Beamte der
Akademie sind ein Präses, ein Vizepräses, ein Rechnungsführer und ein
Bibliothekar, die sämtlich auf drei Jahre gewählt werden, ferner ein Sekretär,
der für ein Jahr ernannt wird, und dessen Amtsdauer auf Vorschlag der
Akademie von der Regierung auf unbestimmte Zeit verlängert werden
kann. Unter Aufsicht der Akademie steht die Kgl. Kunsthochschule
(K. Konsthögskolan), an welcher der Malerei. Bildhauerei und
Baukunst Beflissene ihre Ausbildungen erhalten. Das Lehrpersonal der
Anstalt besteht aus 8 Professoren, von denen einer von der Akademie
zum Direktor auf drei Jahre gewählt wird, und vier Lehrern. Der
Unterricht ist unentgeltlich: aufgenommen werden männliche wie weibliche
Personen. Der jährliche Staatszuschuss der Akademie beträgt 1913 101 950
Kr. ihre eigenen Fonds haben eine Höhe von etwa 459 000 Kr.
Die Kgl. Akademie für Kriegswissenschaften (K.
Krigsvetenskaps-akademien) wurde am 12. November 1796 gegründet. Nach ihren
jetzt geltenden Satzungen vom 16. September 1870 mit Änderungen vom
26. Mai 1899 hat sie die Aufgabe, die Kriegswissenschaften zu fördern,
ihre Entwicklung zu verfolgen und bezüglische Kenntnisse im Heere wie
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